ich habe folgendes Anliegen: ist es erlaubt ein Parallelstudium zu absolvieren wenn der eine Studiengang
z. B. an der Uni HH NC-zulassungsbeschränkt ist aber der andere Studiengang an der anderen Hochschule (Fachhochschule und gleichzeitig ein Fernstudium ist) NC-frei ist? Ich habe im Internet gelesen das dies möglich ist (das also nur ein Studiengang NC-frei sein muss um diese vorraussetzungen zu erfüllen).
Ich kenne natürlich die grundsätzlichen Bestimmungen der Universität Hamburg aber ich wollte nochmal hier im Forum nachfragen, ob es sich bei meinem beschriebenen Sachverhalt im oberen Teil genauso verhält wie bei den allgemeingültigen Bestimmungen der Uni HH.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
MfG
Derforummann
