Hallo Liebes Team,
ich habe mich für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre für das WiSe 23/24 beworben und leider einen Ablehnungsbescheid im Hauptverfahren erhalten.
Im Bescheid wird erläutert, dass das Nachrückverfahren "frühstens einen Monat" nach Versand der Bescheide stattfindet. Auf der Homepage habe ich aber die Information entnommen, dass das Nachrückverfahren möglicherweise bereits nach der Einschreibefrist des Hauptverfahrens eingeleitet wird.
Laut des Bescheids steht noch genau 1 Bewerbung (Leistung) vor mir, falls es zu einem Nachrückverfahren kommen sollte, sodass ich meine Chancen (je nach Überbuchungsrate diesen Jahres) als hoch einstufe, kann ich das so beurteilen ?
Falls Nein, würde ich gerne nachfragen wollen, wie hoch die Chancen stehen (im Vergleich zu den Vorjahren), ob noch ein Nachrückverfahren stattfindet, ob es bereits zu stattgefunden hat und ob ich noch realistisch auf eine Zulassung hoffen kann ?
Grund meiner Nachfrage ist die Tatsache, dass ich ebenfalls auf anderen Universitäten zugelassen wurde, die Uni Hamburg aber eine höhere Priorität für mich hat.
Entsprechend würde ich mich auf eine Rückmeldung Ihrerseits sehr freuen, sodass ich meine Planung weiter fortsetzen kann.
Danke vorab und Viele Grüße!
Hallo SoKa,
die Überbuchung im Zulassungsverfahren für den Masterstudiengang BWL ist relativ hoch, da wir aus Erfahrungen aus den vorigen Verfahren wissen, dass sich viele Bewerber:innen parallel auch an anderen Hochschulen bewerben und den Platz an der Uni Hamburg nicht annehmen. Wir können hier auch nach Ende der Immatrikulationsfrist leider keine für Sie relevante Information zu einem Nachrückverfahren geben. Gut ist immer, einen Plan B zu haben, um am Ende nicht ohne Studienplatz dazustehen. Fragen Sie doch bei der Hochschule nach, wie diese einen Verzicht nach erfolgter Immatrikulation handhabt, für den Fall, dass Sie doch noch an der Uni Hamburg zugelassenen werden können.
Die Nachrückverfahren starten voraussichtlich ab dem 11. September.
Mit besten Grüßen,
BK
die Überbuchung im Zulassungsverfahren für den Masterstudiengang BWL ist relativ hoch, da wir aus Erfahrungen aus den vorigen Verfahren wissen, dass sich viele Bewerber:innen parallel auch an anderen Hochschulen bewerben und den Platz an der Uni Hamburg nicht annehmen. Wir können hier auch nach Ende der Immatrikulationsfrist leider keine für Sie relevante Information zu einem Nachrückverfahren geben. Gut ist immer, einen Plan B zu haben, um am Ende nicht ohne Studienplatz dazustehen. Fragen Sie doch bei der Hochschule nach, wie diese einen Verzicht nach erfolgter Immatrikulation handhabt, für den Fall, dass Sie doch noch an der Uni Hamburg zugelassenen werden können.
Die Nachrückverfahren starten voraussichtlich ab dem 11. September.
Mit besten Grüßen,
BK
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