Hallo,
Ich habe 2 Fragen:
ist es möglich, sich nach einem Ablehnungsbescheid für ein anderes, zulassungsfreies Studium an der Uni Hamburg für das Wintersemester 2023/2024 einzuschreiben? Oder ist es dann zu spät?
Im Moment stehe auf Platz 12 im Nachrückverfahren für den Studiengang Bewegungswissenschafen und weiss noch nicht, ob ich nachrücke. Und was bedeutet Restplatzvergabe? Würde ich mich dafür auch bewerben können?
Vielen Dank für eine Info.
Herzliche Grüße
Philip
Hallo Philip,
warten Sie zunächst das Nachrückverfahren ab, vielleicht haben Sie Glück und es konnten noch nicht alle Plätze belegt werden. Am Restplatzverfahren nehmen alle Studiengänge teil, für die auch nach dem Nachrückverfahren noch freie Plätze zu vergeben sind. Dieses findet frühestens ab Ende September statt. Auch hier können Sie sich bewerben, sollten Sie durch das Nachrückverfahren keine Zulassung erhalten.
Restplätze: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... rgabe.html
Mit besten Grüßen,
BK
warten Sie zunächst das Nachrückverfahren ab, vielleicht haben Sie Glück und es konnten noch nicht alle Plätze belegt werden. Am Restplatzverfahren nehmen alle Studiengänge teil, für die auch nach dem Nachrückverfahren noch freie Plätze zu vergeben sind. Dieses findet frühestens ab Ende September statt. Auch hier können Sie sich bewerben, sollten Sie durch das Nachrückverfahren keine Zulassung erhalten.
Restplätze: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... rgabe.html
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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