Bearbeitet Lehramt: Anerkennung eines non-EU Abschlusses
Hallo,
Ein Student (staatliche Universität Sankt-Petersburg) aus Russland bekommt sein Bachelor Abschluss in Juni 2024, für welches Semester kann er sich anmelden? Wie schnell wird der Anerkennungsprozess für seine Zulassung dauern? Kann er sich für das Wintersemester 2024 anmelden?
Dieser Student hat noch nicht ausreichende Deutsch Kenntnisse, besteht die Möglichkeit im ersten Studiumsjahr nur die Sprachkurse zu besuchen, um auf die DAF Prüfung sich vorzubereiten?
Vielen Dank und schöne Grüße!
Re: Lehramt: Anerkennung eines non-EU Abschlusses
Liebe*r marin,

1) Zunächst müsste sich der Studieninteressierte die allgemeinen Bewerbungsinformationen für internationale Studieninteressierte, welche sich für einen Masterstudiengang der Universität Hamburg bewerben wollen, durchlesen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... aster.html.

2) Es ist wichtig zu verstehen, dass an der Universität Hamburg die einzelnen Fachbereiche, Institute und Fakultäten für die Zugangsvoraussetzungen, Auswahlkriterien und das Bewerbungsverfahren für ihre Masterstudiengänge verantwortlich sind. Daher unterscheiden sich die Anforderungen, die notwendigen Bewerbungsunterlagen und die praktischen Schritte im Bewerbungsprozess, je nach Masterstudiengang, für den Sie sich bewerben.

Wenn er sich also für einen Masterstudiengang bewerben will, ist es erforderlich, die studiengangsspezifischen Bewerbungsinformationen für den jeweiligen Master zu lesen: https://www.uni-hamburg.de/liste-master.

3) "... für welches Semester kann er sich anmelden?"

Das hängt vom Studiengang ab, für den er sich bewerben will (siehe 2). Die Bewerbungsfristen werden in den studiengangsspezifischen Bewerbungsinformationen sowie in unserem Studienangebot genannt.

4) "Wie schnell wird der Anerkennungsprozess für seine Zulassung dauern?

Eine Anerkennung des für den Master qualifizierenden Bachelorabschlusses im zentralen Anerkennungsverfahren der Universität Hamburg (siehe https://www.uni-hamburg.de/vpd) findet nur in Bezug auf einen einzigen Masterstudiengang (M.Sc. Innovation, Business and Sustainability (MIBAS)) statt.

In Bezug auf alle anderen Masterstudiengänge der Universität Hamburg finden Sie die Regelungen und die erforderlichen Schritte für eine Bewerbung mit einem ausländischen Studienabschluss in den studiengangsspezifischen Bewerbungsinformationen (siehe 2).

5) "Kann er sich für das Wintersemester 2024 anmelden?"

Siehe 2.

6) "Dieser Student hat noch nicht ausreichende Deutsch Kenntnisse, besteht die Möglichkeit im ersten Studiumsjahr nur die Sprachkurse zu besuchen, um auf die DAF Prüfung sich vorzubereiten?"

Nein.

Bitte beachten Sie die Informationen zur Unterrichtsprache der Studiengänge der Universität Hamburg in unserem Studienangebot, die dort für jeden Studiengang explizit angegeben wird.

a) Deutschsprachige und bilinguale (Deutsch/Englisch) Studiengänge

Für alle Studiengänge der Universität Hamburg, die ganz oder teilweise in deutscher Sprache unterrichtete werden, gelten die gleichen Regelungen bezüglich des Nachweises der Deutschkenntnisse, welche Sie auf folgender Webseite finden: www.uni-hamburg.de/dsh.

Wichtig ist, dass der Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse durch ein von der Universität Hamburg anerkanntes Sprachzertifikat (https://www.uni-hamburg.de/dsh#2930438) zum Zeitpunkt der Immatrikulation erbracht werden muss, d.h. vor dem Beginn des Studiums.

Es ist daher nicht möglich, erst während des Studiums das geforderte Deutschniveau C1 zu erreichen bzw. den entsprechenden Nachweis zu erbringen.

b) Englischsprachige Studiengänge

Nur Masterstudiengänge, die ausschließlich auf Englisch unterrichtet werden, können ohne einen Deutschnachweis studiert werden.

Liebe Grüße
Thomas Walter
Re: Lehramt: Anerkennung eines non-EU Abschlusses
Hallo Herr Walter,

Vielen Dank für Ihre ausführliche Rückmeldung. Ich war etwas ungenau in meiner Frage - dieser Student möchte sich für das Bachelor Studium anmelden wenn bd hat den Bereich ‚Lehramt‘ ausgewählt (sein Bachelor bekommt er im Fach Journalistik).
Gelten alle Infos in Ihrer Mail für Bachelor Studium auch?
Und noch folgende Fragen hätte ich:
1) Gilt für das Bachelor Studium auch C1 Level als Zulassung?
2) Gibt es kein Programm, dass dieser Student schon als Student angenommen wird, aber das erste Jahr Sprachkurse besucht? Oder soll er zuerst ein Visum für Sprachkurse beantragen und erst danach sein Visum auf Studentenvisum ändern?
3) Gibt es im Fach Lehramt Studiengänge in Englisch?
4) Falls dieser Student erst für Sprachkurse nach Deutschland kommen würde, bekäme er auch ein Studentenstatus (mit einer Fahrkarte und ermäßigtem Beitrag für Krankenversicherung)?
5) Welchen Ablauf allgemein würden Sie für so einen Fall wie unser empfehlen?
Vielen Dank und schöne Grüße,
Marina Baryshnikova
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