Guten Tag,
Ich befinde mich am Ende meines Jurastudiums, möchte jedoch, ohne dieses abgeschlossen zu haben, nächstes Jahr das Medizinstudium an der Universität Hamburg aufnehmen. Laut Paragraph 43 Abs.2 HmbHG ist nach Beginn des 3. Semesters eine Begründung und die Zustimmung der Uni erforderlich. Daher habe ich nun die Sorge, dass hochschulstart mir ein Zulassungsangebot macht, aber die Uni Hamburg meine Immatrikulation für Medizin ablehnt. In einem anderen Forumbeitrag stand allerdings, dass auf die Begründung idR verzichtet wird. Ist meine Sorge also unbegründet?
Vielen Dank im Voraus!