Liebes Campus-Center Team,
ich habe meine Zulassung zur Psychotherapeut*innenausbildung am IfP des UKE erhalten und würde mich gerne an der Universität Hamburg in den weiterbildenden Master Psychologische Psychotherapie einschreiben. Hierzu habe ich zwei Fragen:
1) Ausbildungsbeginn ist erst am 01.10.2024, darf ich mich hiermit erst zum Wintersemester oder auch schon zum Sommersemester einschreiben?
2) Bei der Immatrikulation wird eine Zulassungsbescheinigung benötigt. Gilt der Ausbildungsvertrag als Zulassungsbescheinigung?
Viele Grüße und vielen Dank!
Hallo Judithreh,
1. Wenn Ihre Ausbildung erst zum 1.10. beginnt, ist eine frühere Einschreibung nicht sinnvoll. Sie können sich ab dem 1.8. einschreiben.
Informationen zur Einschreibung finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... aster.html
2. Ihr Ausbildungsvertrag ist als Nachweis ausreichend.
Mit freundlichen Grüßen,
1. Wenn Ihre Ausbildung erst zum 1.10. beginnt, ist eine frühere Einschreibung nicht sinnvoll. Sie können sich ab dem 1.8. einschreiben.
Informationen zur Einschreibung finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... aster.html
2. Ihr Ausbildungsvertrag ist als Nachweis ausreichend.
Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt
Universität Hamburg
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung
Universität Hamburg
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
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