Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich las heute auf STINE, dass man sich nur für einen Masterstudiengang an der UHH bewerben darf, stimmt das ? Oder bezieht sich das auf nur EINEN internationalen Masterstudiengang UND nur EINEN nicht-internationalen Masterstudiengang ?
Mit freundlichen Grüßen
Zuzanna
Zuletzt geändert von Zuzanna2206 am Di 12. Mär 2024, 18:19, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo Zuzanna Wagenführer,
Sie können sich in einer Bewerbungsphase nicht parallel für mehrere Masterprogramme bewerben.
Die Bewerbungsphase für die internationalen Masterstudiengänge ist deutlich früher als die der regulären: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... rmine.html
Das heißt, Sie können sich in der Bewerbungsphase für die internationalen Studiengänge auf einen Studiengang bewerben und bei Ablehnung in der regulären Bewerbungsphase auf einen Weiteren.
Bitte beachten Sie, dass der Studienplatz in der Regel innerhalb von sieben Tagen nach Bescheiderstellung angenommen werden muss. Die Möglichkeit, sich auf zwei Studiengänge zu bewerben und die Ergebnisse beider Bewerbungen abzuwarten, existiert demnach nicht.
Mit freundlichen Grüßen,
Sie können sich in einer Bewerbungsphase nicht parallel für mehrere Masterprogramme bewerben.
Die Bewerbungsphase für die internationalen Masterstudiengänge ist deutlich früher als die der regulären: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... rmine.html
Das heißt, Sie können sich in der Bewerbungsphase für die internationalen Studiengänge auf einen Studiengang bewerben und bei Ablehnung in der regulären Bewerbungsphase auf einen Weiteren.
Bitte beachten Sie, dass der Studienplatz in der Regel innerhalb von sieben Tagen nach Bescheiderstellung angenommen werden muss. Die Möglichkeit, sich auf zwei Studiengänge zu bewerben und die Ergebnisse beider Bewerbungen abzuwarten, existiert demnach nicht.
Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt
Universität Hamburg
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung
Universität Hamburg
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung
Soweit ich weiß, darf man sich normalerweise nur für ein Programm bewerben. Ich habe jedoch gehört, dass es Ausnahmen gibt, wenn man sich sowohl für ein internationales als auch für ein nicht-internationales Programm bewirbt.