Sehr geehrte Damen und Herren,
bis wann müssen die Studenten, die im Nachrückverfahren zugelassen wurden, den Semesterbeitrag bezahlen?
Gestern habe ich das Schreiben bekommen, konnte aber nicht genau entziffern, wann genau die Frist endet.
Danke im Voraus und viele Grüße Siliftarevic
Hallo nadja.siliftarevic,
für Erstsemester-Studierende gilt die Rückmeldefrist zum Beginn des Semesters nicht (1.4./1.10.). Bitte zahlen Sie den Semesterbeitrag für das Sommersemester 2024 dennoch so schnell wie möglich.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
für Erstsemester-Studierende gilt die Rückmeldefrist zum Beginn des Semesters nicht (1.4./1.10.). Bitte zahlen Sie den Semesterbeitrag für das Sommersemester 2024 dennoch so schnell wie möglich.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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