Guten Tag,
ich studiere Jura an der Universität Hamburg und überlege ein Auslandssemester einzulegen.
Meine Frage hierzu wäre: Kann ich für das Auslandssemester ein Urlaubssemester beantragen?
Das würde bedeuten, dass ich z.B. nach einem Auslandssemester während des 4. Fachsemesters in Deutschland ins 4. Fachsemester wieder "einsteigen" würde.
Bekannte von mir aus anderen Universitäten haben dies gemacht, jedoch bin ich mir bezüglich der Regelungen der Uni Hamburg unsicher.
Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe
Mit freundlichen Grüßen
Sophie