Hallo,
ich war bis WiSe 23/24 im BA an der UHH immatrikuliert und werde zum SoSe 24 im MA mit kurzzeitiger Überschneidung immatrikuliert sein. Ich bin im Laufe des BA-Studiums von der Versicherungspflicht befreit worden. Muss ich meinen Status der UHH nun nochmal mitteilen?
Beste Grüße
Hallo douseng,
ja, bitten Sie die gesetzliche Krankenkasse, uns die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht elektronisch mitzuteilen. https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... erung.html.
Mit besten Grüßen,
BK
ja, bitten Sie die gesetzliche Krankenkasse, uns die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht elektronisch mitzuteilen. https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... erung.html.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg