Kann ein Nachweis zur Erste- Hilfe- Ausbildung auch noch kurz vor oder während des Studiums eingereicht werden oder muss dieser schon bei der Bewerbung vorliegen?
Mit freundlichen Grüßen
Jule
Liebe Jule,
"Kann ein Nachweis zur Erste- Hilfe- Ausbildung auch noch kurz vor oder während des Studiums eingereicht werden oder muss dieser schon bei der Bewerbung vorliegen?"
Beide von Ihnen genannte Zeitpunkte sind nicht korrekt. Der für den Studiengang Bewegungswissenschaft (B.A.) sowie das Unterrichtsfach Sport erforderliche "Nachweis der allgemeinen Rettungsfähigkeit (Erster-Hilfe-Schein)" ist weder zur Bewerbung (d.h. innerhalb der Bewerbungsfrist) noch während des Studiums einzureichen.
Der "Nachweis der allgemeinen Rettungsfähigkeit (Erster-Hilfe-Schein)" ist, zusammen mit den übrigen Immatrikulationsunterlagen (Hochschulzugangsberechtigung etc. - siehe https://www.bw.uni-hamburg.de/studium/s ... en-ba.html), zur Immatrikulation einzureichen, d.h. innerhalb der 7-tägigen Immatrikulationsfrist, die mit dem Tag beginnt, an dem Sie Ihren Zulassungsbescheid erhalten.
Liebe Grüße
Thomas Walter
"Kann ein Nachweis zur Erste- Hilfe- Ausbildung auch noch kurz vor oder während des Studiums eingereicht werden oder muss dieser schon bei der Bewerbung vorliegen?"
Beide von Ihnen genannte Zeitpunkte sind nicht korrekt. Der für den Studiengang Bewegungswissenschaft (B.A.) sowie das Unterrichtsfach Sport erforderliche "Nachweis der allgemeinen Rettungsfähigkeit (Erster-Hilfe-Schein)" ist weder zur Bewerbung (d.h. innerhalb der Bewerbungsfrist) noch während des Studiums einzureichen.
Der "Nachweis der allgemeinen Rettungsfähigkeit (Erster-Hilfe-Schein)" ist, zusammen mit den übrigen Immatrikulationsunterlagen (Hochschulzugangsberechtigung etc. - siehe https://www.bw.uni-hamburg.de/studium/s ... en-ba.html), zur Immatrikulation einzureichen, d.h. innerhalb der 7-tägigen Immatrikulationsfrist, die mit dem Tag beginnt, an dem Sie Ihren Zulassungsbescheid erhalten.
Liebe Grüße
Thomas Walter