Hi,
Ich habe meinen Schulabschluss in Irland gemacht und demnach eine Ausländische HZB. Einen Anerkennungsvermerk für mein Zeugnis habe ich bereits.
Meine Muttersprache ist Deutsch und ich bin deutsche Staatsbürgerin, aber mir wurde gesagt das ich trotzdem eine DSH Sprachprüfung machen muss. Nun ist es aber sehr kompliziert noch rechtzeitig eine Prüfung abzulegen.
Meine Frage ist ob es trotzdem möglich ist mich im Juni für das Wintersemester 2024 zu bewerben?
Ist es möglich das DSH Zertifikat nachzureichen wenn ich an den Prüfungen im August teilnehme?
Beste Grüße
Charlotte
Hallo Charlotte,
der Deutschnachweis muss eh erst mit dem Immatrikulationsantrag eingereicht werden. Eine Nachreichfrist gibt es allerdings nicht: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... kenntnisse
Wann Sie den Immatrikulationsantrag einreichen müssen, hängt wiederum davon ab, für welchen Studiengang Sie sich interessieren. Die Bescheide für die Studiengänge, für die Sie sich direkt bei der Uni Hamburg bewerben, werden am 14.8. veröffentlicht. Bei einer Zulassung haben Sie ab dann sieben Tage Zeit für den Immatrikulationsantrag.
Für die Studiengänge, die über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) vergeben werden, kann in verschiedenen Phasen zugelassen werden, weshalb sich hier kein einzelner Bescheidtermin nennen lässt: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... heide.html
Die am DoSV teilnehmenden Studiengänge finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... /dosv.html
Ich würde Ihnen empfehlen, sich zu informieren, wann die Ergebnisse Ihrer Prüfung veröffentlicht werden.
Mit freundlichen Grüßen,
der Deutschnachweis muss eh erst mit dem Immatrikulationsantrag eingereicht werden. Eine Nachreichfrist gibt es allerdings nicht: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... kenntnisse
Wann Sie den Immatrikulationsantrag einreichen müssen, hängt wiederum davon ab, für welchen Studiengang Sie sich interessieren. Die Bescheide für die Studiengänge, für die Sie sich direkt bei der Uni Hamburg bewerben, werden am 14.8. veröffentlicht. Bei einer Zulassung haben Sie ab dann sieben Tage Zeit für den Immatrikulationsantrag.
Für die Studiengänge, die über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) vergeben werden, kann in verschiedenen Phasen zugelassen werden, weshalb sich hier kein einzelner Bescheidtermin nennen lässt: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... heide.html
Die am DoSV teilnehmenden Studiengänge finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... /dosv.html
Ich würde Ihnen empfehlen, sich zu informieren, wann die Ergebnisse Ihrer Prüfung veröffentlicht werden.
Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt
Universität Hamburg
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung
Universität Hamburg
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung