Guten Morgen! Mir wurde ein journalistisches Volontariat angeboten, welches ich gerne ab August antreten wollen würde. Leider würde sich das Volontariat mit meinem Studium überschneiden, weswegen ich in Erwägung ziehe, mich zum kommenden Wintersemester exmatrikulieren zu lassen und mich nach Ende des Volontariats erneut zu bewerben bzw. immatrikulieren zu lassen. Nun meine Frage: Wie wahrscheinlich ist es, dass dieses Vorhaben erfolgreich sein würde? Würde sich die erneute Immatrikulation schwierig gestalten? Gäbe es andere Möglichkeiten wie z. B. Urlaubssemester? Über eine Beantwortung meiner Fragen würde ich mich freuen.
Liebe Grüße
Hallo selzor,
ob Sie bei erneuter Bewerbung wieder einen Studienplatz erhalten, kann ich Ihnen nicht sagen - das hängt davon ab, wer sich mit Ihnen bewirbt und wie die Zugangsvoraussetzungen in der Zukunft sind. Grundsätzlich ist eine erneute Bewerbung, Stand heute [28. Mai 2024], möglich.
Je nach Studiengang besteht die Möglichkeit sich ins erste oder höhere Fachsemester zu bewerben. Die Informationen zur Bewerbung ins höhere Fachsemester finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ester.html
Hier finden Sie Informationen zur Beurlaubung: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... eurlaubung
Ein Volontariat ist kein Beurlaubungsgrund. Zur Beurlaubung würde ich Ihnen auch nicht raten, da Sie weiterhin den Semesterbeitrag zahlen müssten. Eine finanzielle Belastung, die nicht zwingend notwendig ist, da die erneute Bewerbung ins erste Fachsemester möglich ist, ggf. sogar eine Bewerbung ins höhere Fachsemester.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
ob Sie bei erneuter Bewerbung wieder einen Studienplatz erhalten, kann ich Ihnen nicht sagen - das hängt davon ab, wer sich mit Ihnen bewirbt und wie die Zugangsvoraussetzungen in der Zukunft sind. Grundsätzlich ist eine erneute Bewerbung, Stand heute [28. Mai 2024], möglich.
Je nach Studiengang besteht die Möglichkeit sich ins erste oder höhere Fachsemester zu bewerben. Die Informationen zur Bewerbung ins höhere Fachsemester finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ester.html
Hier finden Sie Informationen zur Beurlaubung: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... eurlaubung
Ein Volontariat ist kein Beurlaubungsgrund. Zur Beurlaubung würde ich Ihnen auch nicht raten, da Sie weiterhin den Semesterbeitrag zahlen müssten. Eine finanzielle Belastung, die nicht zwingend notwendig ist, da die erneute Bewerbung ins erste Fachsemester möglich ist, ggf. sogar eine Bewerbung ins höhere Fachsemester.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Liebe Frau Hoffmann,
zur Exmatrikulation habe ich folgende Frage: Wenn ich in meinem Exmatrikulationsantrag den Grund "Endgültiger Abbruch des Studiums wegen Aufnahme einer beruflichen Ausbildung (I)" angebe – hat das dann Auswirkungen auf meine spätere Neubewerbung? Konkret bezieht sich meine Frage und Sorge darauf, ob mir meine bisherigen Leistungen dann überhaupt anerkannt werden können. Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Frage.
Mit freundlichen Grüßen
zur Exmatrikulation habe ich folgende Frage: Wenn ich in meinem Exmatrikulationsantrag den Grund "Endgültiger Abbruch des Studiums wegen Aufnahme einer beruflichen Ausbildung (I)" angebe – hat das dann Auswirkungen auf meine spätere Neubewerbung? Konkret bezieht sich meine Frage und Sorge darauf, ob mir meine bisherigen Leistungen dann überhaupt anerkannt werden können. Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Frage.
Mit freundlichen Grüßen
Liebe Frau Hoffmann,
zur Exmatrikulation habe ich folgende Frage: Wenn ich in meinem Exmatrikulationsantrag den Grund "Endgültiger Abbruch des Studiums wegen Aufnahme einer beruflichen Ausbildung (I)" angebe – hat das dann Auswirkungen auf meine spätere Neubewerbung? Konkret bezieht sich meine Frage und Sorge darauf, ob mir meine bisherigen Leistungen dann überhaupt anerkannt werden können. Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Frage.
zur Exmatrikulation habe ich folgende Frage: Wenn ich in meinem Exmatrikulationsantrag den Grund "Endgültiger Abbruch des Studiums wegen Aufnahme einer beruflichen Ausbildung (I)" angebe – hat das dann Auswirkungen auf meine spätere Neubewerbung? Konkret bezieht sich meine Frage und Sorge darauf, ob mir meine bisherigen Leistungen dann überhaupt anerkannt werden können. Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Frage.
Campus-Center-Sandra-Hoffmann hat geschrieben: ↑Di 28. Mai 2024, 10:48 Hallo selzor,
ob Sie bei erneuter Bewerbung wieder einen Studienplatz erhalten, kann ich Ihnen nicht sagen - das hängt davon ab, wer sich mit Ihnen bewirbt und wie die Zugangsvoraussetzungen in der Zukunft sind. Grundsätzlich ist eine erneute Bewerbung, Stand heute [28. Mai 2024], möglich.
Je nach Studiengang besteht die Möglichkeit sich ins erste oder höhere Fachsemester zu bewerben. Die Informationen zur Bewerbung ins höhere Fachsemester finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ester.html
Hier finden Sie Informationen zur Beurlaubung: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... eurlaubung
Ein Volontariat ist kein Beurlaubungsgrund. Zur Beurlaubung würde ich Ihnen auch nicht raten, da Sie weiterhin den Semesterbeitrag zahlen müssten. Eine finanzielle Belastung, die nicht zwingend notwendig ist, da die erneute Bewerbung ins erste Fachsemester möglich ist, ggf. sogar eine Bewerbung ins höhere Fachsemester.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Hallo selzor,
Anrechnung von bereits erbrachten Studienleistungen ist nicht abhängig von Ihrem Exmatrikulationsgrund.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Anrechnung von bereits erbrachten Studienleistungen ist nicht abhängig von Ihrem Exmatrikulationsgrund.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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