Hallo Jalil,
ausführliche Informationen zur Bewerbung in ein höheres Fachsemester finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ester.html
Die Bewerbungsinformationen auf der Seite gelten auch für Sie.
Ich nehme an, Sie haben Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erlangt. In dem Fall benötigen Sie eine Anerkennung Ihres ausländischen Hochschulabschlusses. Sollten Sie die Anerkennung nicht bereits haben, können Sie sie kostenlos bei der Uni Hamburg beantragen:
www.uni-hamburg.de/vpd Auf der Seite finden Sie auch eine Liste der von der Uni Hamburg akzeptierten Anerkennungen (unter 'Wer muss keinen Antrag stellen?').
Eine andere Möglichkeit des Nachweises Ihrer Hochschulzugangsberechtigung könnte Ihr bisheriges Studium sein. Wer an einer deutschen Hochschule mindestens ein Jahr lang erfolgreich studiert hat, erwirbt damit eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für den gleichen Studiengang oder einen Studiengang derselben Fachrichtung an einer Hamburger Hochschule. Ein erfolgreiches Studium liegt vor, wenn die Bewerberin bzw. der Bewerber in der bisher zur Verfügung stehenden Zeit des Studiums (Minimum ein Jahr) 75% der möglichen Leistungspunkte erbracht hat, die hätten erbracht werden können. Dieser Weg ist nur möglich, wenn Sie sich für ein höheres Fachsemester bewerben.
Zusätzlich müssen Sie aufgrund der ausländischen Hochschulzugangsberechtigung ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Ausführliche Informationen dazu erhalten Sie hier:
www.uni-hamburg.de/deutschkenntnisse
Auch in diesem Fall können Sie eventuell Ihr bisheriges Studium als Nachweis verwenden. Ich zitiere aus 'Übersicht aller anerkannten Sprachzertifikate': "Die Bescheinigung einer deutschen Hochschule, dass an dieser Hochschule mindestens ein Jahr lang erfolgreich in einem deutschsprachigen Studiengang unter Erfüllung der regulären Zulassungsvoraussetzungen studiert wurde"
Bitte beachten Sie, dass ein Transcript of Records in diesem Fall nicht ausreicht. Sie brauchen tatsächlich eine Bescheinigung Ihrer Hochschule, die aussagt, dass Sie ein Jahr lang erfolgreich in einem deutschsprachigen Studiengang unter Erfüllung der regulären Zulassungsvoraussetzungen studiert haben.
Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt
Universität Hamburg
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung