Bearbeitet Studienberechtigung
Hallo,

ich möchte gerne in Erfahrung bringen, ob die erfolgreich absolvierte Fortbildungsprüfung "Fachkauffrau (HWK)" als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt wird.

Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße!
Re: Studienberechtigung
Hallo holli,

Die Fortbildungsprüfung Fachkauffrau (HWK) gilt als allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Informationen zur Bewerbung mit einer Hochschulzugangsberechtigung nach abgeschlossener Fortbildungsprüfung an der Uni Hamburg finden Sie auf der folgenden Webseite: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... efung.html

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Studienberechtigung
Ich bedanke mich vielmals für die rasche Beantwortung meiner Frage - danke!

Hoffe, es ist in Ordnung, wenn ich eine weitere Frage nachschiebe: Besitze ich dadurch einen Hochschulzugang zu allen Studiengängen, beispielsweise Rechtswissenschaft, Psychologie, oder gilt dies nur für ein fachlich beozogenes Studium?

(Der Hinweis auf die allgemeine und nicht fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung gibt vermutlich schon die Antwort, dennoch wollte ich lieber nochmal klar nachfragen.)

Viele Grüße,
Holli
Re: Studienberechtigung
Hallo Holli,

Genauso ist es: Eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung eröffnet den Zugang zu Studiengängen aller Fachrichtungen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Studienberechtigung
Vielen Dank!

Beste Grüße,
Holli
Re: Studienberechtigung
Hallo,
ich habe nach der zwölften Klasse die schule verlassen um dann eine berufsausbildung als konditorin zu machen. Diese habe ich jetzt bald abgeschlossen und wollte nachfragen ob ich damit berechtigt bin Lebensmittelchemie an der uni zu studieren.
Freundliche grüße,
Kerstin Kossmann
Re: Studienberechtigung
Liebe Frau Kossmann,

Mit einer Ausbildung zur Konditorin erwerben Sie keine Hochschulzugangsberechtigung. Dies gilt für alle regulären Berufsausbildungen - durch diese wird keine Hochschulzugangsberechtigung erworben, auch nicht für der Ausbildung fachlich nahe Studienfächer. Eine Berufsausbildung bringt Sie aber dem Hochschulzugang näher, da es an der Uni Hamburg einen besonderen Hochschulzugang für Berufstätige ohne Abitur gibt (durch eine Eingangsprüfung, Bewerbungsfrist 1. Februar - 1. März), der für alle Studiengänge gilt. Dafür müssen Sie allerdings drei Jahre Berufstätigkeit nach Ihrer abgeschlossenen Berufsausbildung mitbringen. Weiterführende Informationen zum besonderen Hochschulzugang für Berufstätige finden Sie hier: http://www.uni-hamburg.de/38 und in der folgenden Broschüre: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... aetige.pdf

Eine weitere Möglichkeit ist der Zugang über eine Fortbildungsprüfung. Mit bestimmten Fortbildungsabschlüssen erwirbt man eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Nähere Informationen dazu finden Sie hier: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... efung.html

Sollten diese beiden Möglichkeiten für Sie nicht in Betracht kommen, bleibt Ihnen für eine Bewerbung an der Uni Hamburg nur die Möglichkeit, das Abitur nachzuholen. In anderen Bundesländern gibt es aber teilweise andere Konditionen des Hochschulzugangs, die eventuell mit Ihren Voraussetzungen günstiger sind. Informationen dazu finden Sie hier: http://www.hochschulkompass.de/studium/ ... bitur.html Sollten Sie Rückfragen dazu haben, müssen Sie sich direkt an die Hochschulen der anderen Bundesländer wenden.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Studienberechtigung
Danke für die Infos hier :roll: ...hat auch mir weiter geholfen.

Gruß...
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