Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin eine deutsche Bewerberin an Ihrer Universität mit ausländischen Zeugnissen und habe eine Frage zu den Unterlagen, die ich für die Immatrikulation einreichen muss.
Ich habe an einer Universität in China studiert, jedoch mein Studium dort nicht abgeschlossen. Während meiner letzten Studienzeit wurden mir wichtige Dokumente wie das Transkript of Records und die Studienzeitbescheinigung ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.Diese Unterlagen habe ich bereits für die Anerkennung meiner bisherigen Studienleistungen an Ihrer Universität verwendet.
Ich habe bei meiner ehemaligen Universität nachgefragt, ob sie mir diese Dokumente per Post zusenden können. Leider wurde mir mitgeteilt, dass sie nur Immatrikulationsbescheinigungen und Abschlusszeugnisse per Post versenden. Die Immatrikulationsbescheinigung habe ich im Original, aber das Transkript of Records und die Studienzeitbescheinigung über meine unvollendete Studienzeit liegen mir nur als ausgedruckte Kopien der elektronischen Dokumente vor.
In Ihrer Checkliste für die Immatrikulationsunterlagen ist von einfachen Kopien die Rede, aber einige Dokumenten können jedoch in Form der beglaubigten Kopien gefordert werden.
Obwohl ich noch nicht immatrikuliert bin und meine Bewerbung noch in Bearbeitung ist, möchte ich sicherstellen, dass ich meine Unterlagen richtig vorbereite, falls ich angenommen werde.
Daher meine Frage: Sind meine ausgedruckten Kopien der elektronisch übermittelten Dokumente ausreichend, oder sollte ich versuchen, diese Dokumente doch noch im Original per Post zu erhalten?
Vielen Dank für Ihre Hilfe und Unterstützung. Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Elina
Guten Morgen Elina,
vorerst sind die Dokumente, in der Form wie Sie Ihnen vorliegen, ausreichend.
In der Checkliste zur Immatrikulation https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ter-eu.pdf steht folgender Hinweis:
Noch ein Hinweis: Sie haben die deutsche Staatsbürgerschaft, aber eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Ungeachtet der Staatsbürgerschaft müssen Sie zur Immatrikulation deshalb einen Deutschnachweis auf dem Niveau C1 einreichen. Siehe: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... nisse.html Ich hoffe, das wussten Sie bereits und haben einen entsprechenden Nachweis vorliegen.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
vorerst sind die Dokumente, in der Form wie Sie Ihnen vorliegen, ausreichend.
In der Checkliste zur Immatrikulation https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ter-eu.pdf steht folgender Hinweis:
Es besteht aktuell kein Grund für Sie sich um eine Beglaubigung zu kümmern.Die mit * gekennzeichneten Unterlagen können in einer Stichprobe im Verlauf des Studiums in amtlich beglaubigter Form nachgefordert werden. In diesem Fall erhalten Sie eine entsprechende Nachricht über Ihren STiNE-Account. Ihnen wird eine ausreichend lange Frist eingeräumt, um Ihre Unterlagen beglaubigen zu lassen.
Noch ein Hinweis: Sie haben die deutsche Staatsbürgerschaft, aber eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Ungeachtet der Staatsbürgerschaft müssen Sie zur Immatrikulation deshalb einen Deutschnachweis auf dem Niveau C1 einreichen. Siehe: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... nisse.html Ich hoffe, das wussten Sie bereits und haben einen entsprechenden Nachweis vorliegen.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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