Liebes Campus-Team,
leider konnte ich meine Frage nicht im Forum finden, wehalb ich nunmehr ein neues Thema aufmache und um Unterstützung bei folgender Frage bitte:
Verfallen bei einem Verzicht die Wartezeiten bzw. Wartesemester, die man seit dem Abitur gesammelt hat? Bspw, wenn ich mit 18 Abi mache, micht mit 25 bei der Uni bewerbe, dann verzichte und mich mit 26 erneut bewerbe. Habe ich dann sämtliche Wartezeiten für meine zweite Bewerbung seit meinem Abi?
Ändert sich dies im Falle eines Zweitstudiums?
Vielen Dank!!!!
LG
Hallo amenFotograf,
ich bitte Sie unsere Informationen zu Wartehalbjahren zu lesen. Daraus ergibt sich Ihre Antwort:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2930660
Solange Sie an keiner staatliche oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule immatrikuliert sind, sammeln Sie Wartezeit. Ein Verzicht bedeutet i. d. R., dass Sie noch vor Zahlung des Semesterbeitrages auf einen Ihnen angebotenen Studienplatz verzichten und eine Immatrikulation erst gar nicht zustande kommt.
Die Universität Hamburg unterscheidet nicht zwischen Erst- und Zweitstudien-Bewerber:innen.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
ich bitte Sie unsere Informationen zu Wartehalbjahren zu lesen. Daraus ergibt sich Ihre Antwort:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2930660
Solange Sie an keiner staatliche oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule immatrikuliert sind, sammeln Sie Wartezeit. Ein Verzicht bedeutet i. d. R., dass Sie noch vor Zahlung des Semesterbeitrages auf einen Ihnen angebotenen Studienplatz verzichten und eine Immatrikulation erst gar nicht zustande kommt.
Die Universität Hamburg unterscheidet nicht zwischen Erst- und Zweitstudien-Bewerber:innen.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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