Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich schreibe Ihnen bezüglich des Studiengangs Bewegungswissenschaften im Bachelor für das WS 24/25. Ist es möglich, den Nachweis der Schwimmfähigkeit (DSA in Gold) im Laufe des ersten Semesters nachzureichen?
Mit freundlichen Grüßen, Maya Cornelius
Hallo Maya Cornelius,
nein, Sie müssen den Nachweis zur Immatrikulation erbringen.
Siehe: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... -pb-28.pdf
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
nein, Sie müssen den Nachweis zur Immatrikulation erbringen.
Siehe: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... -pb-28.pdf
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Hallo Frau Hoffmann,
da ich mich bis kurz vor dem Semesterbeginn im Ausland aufhalte, kann ich leider bis zum Zeitpunkt der Immatrikulation kein Schwimmabzeichen in Deutschland erwerben. Gibt es eine Option, einen anerkannten Nachweis über meine Schwimmfähigkeit im asiatischen Raum zu erlangen?
Mit freundlichen Grüßen,
Maya Cornelius
da ich mich bis kurz vor dem Semesterbeginn im Ausland aufhalte, kann ich leider bis zum Zeitpunkt der Immatrikulation kein Schwimmabzeichen in Deutschland erwerben. Gibt es eine Option, einen anerkannten Nachweis über meine Schwimmfähigkeit im asiatischen Raum zu erlangen?
Mit freundlichen Grüßen,
Maya Cornelius
Hallo Maya Cornelius,
in der Satzung über besondere Zugangsvoraussetzungen für die Studiengänge der Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft findet sich folgender Hinweis:
Das heißt für Sie, Sie sollten sich informieren, welches Schwimmabzeichen Sie in China machen können und sich dann z. B. an den DLRG wenden und fragen, ob dieses Schwimmabzeichen vergleichbar ist (DSA Gold) und ob darüber eine Bescheinigung erstellt werden kann, die Sie dann bei uns als Nachweis zur Immatrikulation einreichen können.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
in der Satzung über besondere Zugangsvoraussetzungen für die Studiengänge der Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft findet sich folgender Hinweis:
Vgl. https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... -pb-28.pdf (S.2)Über die Vergleichbarkeit der Nachweise c)-d) entscheiden die Institutionen, die diese Bescheinigungen grundsätzlich ausstellen. In diesen Fällen sind Äquivalenzbescheinigungen der ausstellenden Institutionen nach Nachweis bei der Immatrikulation vorzulegen
Das heißt für Sie, Sie sollten sich informieren, welches Schwimmabzeichen Sie in China machen können und sich dann z. B. an den DLRG wenden und fragen, ob dieses Schwimmabzeichen vergleichbar ist (DSA Gold) und ob darüber eine Bescheinigung erstellt werden kann, die Sie dann bei uns als Nachweis zur Immatrikulation einreichen können.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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