Bearbeitet Angabe zur Hochschulzugangsberechtigung
Liebe Alle,

ich bin bei meiner Master Bewerbung für den Studiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie bei der Angabe zur Hochschulzugangsberechtigung unsicher, welche Angabe ich wählen soll.

Normalerweise würde ich als HZB mein Abitur angeben. Nun bin ich aber verunsichert, weil im Formular zusätzlich zu einer HZB noch die Option gegeben ist, eine "frühere" HZB anzugeben. Im Erklärungstext daneben steht, dass dies zutrifft, wenn man bereits ein abgeschlossenes Studium hat und davor aber z.B. ein Abitur erworben hat. Da ich ein abgeschlossenes Bachelorstudium im Fach Psychologie und eben auch ein Abitur habe, bin ich nun nicht sicher, ob ich diese Option wählen soll, oder als HZB einfach nur mein Abitur angeben soll.


Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen
Franka Kleemann
Re: Angabe zur Hochschulzugangsberechtigung
Liebe*r F.Kleemann,

1)
a) "Wer ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule oder Fachhochschule erfolgreich abgeschlossen hat, erwirbt mit dem Studienabschluss ebenfalls eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.

Ein Studienabschluss kann nur dann als Hochschulzugangsberechtigung verwendet werden, wenn das Abschlussdatum vor dem Ende der jeweiligen Bewerbungsfrist liegt." (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#7317116)

b) Bewerber*innen, die wie Sie über mehrere Hochschulzugangsberechtigungen verfügen (z.B. das Abitur und einen Studienabschluss), können frei entscheiden, mit welcher Hochschulzugangsberechtigung sie am Bewerbungsverfahren teilnehmen wollen.

Es ist natürlich sinnvolle, den Bildungsabschluss mit der besseren Note zu wählen.

2)
a) Sie geben also in dem von mir im Screenshot blau markierten Bereich die Informationen zu demjenigen Bildungsabschluss ein, den Sie im Bewerbungsverfahren als Hochschulzugangsberechtigung verwenden wollen. Dies ist dann die für das Auswahlverfahren relevante Note und diesen Bildungsabschluss müssen Sie im Falle einer Zulassung zur Immatrikulation einreichen, um die Angaben aus der Online-Bewerbung zu belegen.

b) Der gelb markierte Bereich ("Erst HZB") bzw. Ihre Angaben in diesem Bereich haben keinerlei Auswirkungen auf die Bewerbung oder die Zulassungschancen. Diese Angaben werden lediglich zu statistischen Zwecken erhoben.

Liebe Grüße
Thomas Walter
Dateianhänge:
Screenshot 2024-06-03 at 18-02-19 Universität Hamburg.jpg
Screenshot 2024-06-03 at 18-02-19 Universität Hamburg.jpg (196.9 KiB) 5677 mal betrachtet
Antworten