Bearbeitet Anerkennung Hochschulzugangsberechtigung
Liebes Team,
Ich habe für meine Bewerbung einen Antrag auf die Anerkennung meines Sekundarabschlusses (österreichische Matura) und mein Erststudium in Wien gestellt. Dieser wurde akzeptiert, habe ein Dokument erhalten wo steht dass ich eine direkte HZB an der Uni Hamburg habe, für mein Erststudium wurde auch der Notenschnitt berechnet. Ich muss jedoch bei meiner Bewerbung für Psychology WISe auch den Notenschnitt meines Sekundarabschlusses angeben (da so bestimmt wird - falls sich zu viele bewerben - wer aufgenommen wird !! also sehr wichtig). Die note meines Sekundarbschlusses wurde leider nicht berechnet und ich weiß nicht wieso. Ich habe alle Dokumente dafür eingereicht: Österreich Matura: Abschlusszeugnis, Stundetafel + Zeugnis des letzten Schuljahres. So wie es unter "Länderhinweise - Anerkennung ausländischer Abschlüsse" auf der Website steht.
Meine Vorgangsnr.:1874635
Lg,
Louisa Orlando
Re: Anerkennung Hochschulzugangsberechtigung
Liebe Louisa Orlando,

1) "Ich muss jedoch bei meiner Bewerbung für Psychology WISe auch den Notenschnitt meines Sekundarabschlusses angeben ..."

Nein, das ist so nicht zutreffend.

Sie machen im Bewerbungsformular im Abschnitt "Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung" Angaben zu demjenigen Bildungsabschluss, den Sie als Hochschulzugangsberechtigung verwenden wollen. Dies kann, aber muss nicht Ihr Sekundarschulabschluss sein.

Der Auswahlwert für den Master "M.Sc. Psychology" setzt sich zu 50% aus der Note des für den Master qualifizierenden Studienabschlusses und zu 50% aus der Note der Hochschulzugangsberechtigung zusammen (siehe S.5 der einschlägigen https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... -pb-17.pdf)

Es gibt, neben dem Abitur, eine ganze Reihe an deutschen Bildungsabschlüssen, die eine Hochschulzugangsberechtigung darstellen, und mit denen man sich folglich auf einen Studienplatz bewerben kann (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ungen.html) bzw. die im hier relevanten Kontext im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.

Genau wie ein*e deutsche*r Bewerber*in mehrerer Bildungsabschlüsse haben kann, die gleichermaßen eine Hochschulzugangsberechtigung darstellen, ist dies natürlich auch bei ausländischen Bildungsabschlüssen der Fall.

Im Falle von mehreren Bildungsabschlüssen, die eine Hochschulzugangsberechtigung darstellen, können Bewerber*innen frei wählen, mit welcher Hochschulzugangsberechtigung Sie sich bewerben und machen im Abschnitt zur Hochschulzugangsberechtigung im Bewerbungsformular dann die entsprechenden Angaben zu diesem spezifischen Bildungsabschluss.

Es ist natürlich sinnvoll, denjenigen Bildungsabschluss als Hochschulzugangsberechtigung im Rahmen des Bewerbungsverfahrens zu verwenden, der mit der besseren Note abgeschlossen wurde.

2) Abhängig vom jeweiligen Bildungssystem bzw. von den spezifischen Bildungsabschlüssen kann ein ausländischer Sekundarschulabschluss, ein ausländischer Studienabschluss oder die Kombination eines ausländischen Sekundarschulabschluss mit einer gewissen Studienzeit als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt werden.

Bitte lesen Sie sich hierzu die auf anabin veröffentlichten Kriterien für die Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen als Hochschulzugangsberechtigung durch: https://anabin.kmk.org/no_cache/filter/ ... d_gewaehlt.

3) Wenn ich Sie richtig verstehe, wünschen Sie nun, dass eine erneute Anerkennung Ihres Sekundarschulabschlusses als Hochschulzugangsberechtigung durch geführt wird.

Bitte vergewissern Sie sich, dass Ihr ausländischer Sekundarschulabschluss ohne Berücksichtigung von Studienzeiten bzw. Studienabschlüssen als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt wird (siehe https://anabin.kmk.org/no_cache/filter/ ... d_gewaehlt).

Sollte dies der Fall sein, kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular des Campus-Centers und teilen Sie uns mit, dass Sie einen erneuten Antrag auf Anerkennung stellen möchten. Wir müssen dann Ihren "alten" Anerkennungsantrag löschen und Sie stellen einen neuen Antrag.

Bitte beachten Sie bei der erneuten Antragstellung, dass Sie nur Unterlagen zu dem Bildungsabschluss einreichen, der tatsächlich geprüft und als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt werden soll. Wenn Sie also nur Ihren Sekundarschulabschluss als Hochschulzugangsberechtigung anerkennen lassen wollen (d.h. nicht eine Kombination aus Sekundarschulabschluss und Studienzeiten bzw. nicht einen Studienabschluss), dass Sie auch nur Unterlagen zu diesem spezifischen Bildungsabschluss im Anerkennungsantrag einreichen.

Liebe Grüße
Thomas Walter
Antworten