Bearbeitet Zählt das als Wartesemester?
Hallo.
Ich habe im August 2023 ein duales Studium angefangen, wobei ich erst ab Oktober offiziell immatrikuliert war. Anfang November wurde das Studium in der Probezeit beendet. Ab August war es eine angefangene Ausbildung. Im Oktober war Praxisphase im Unternehmen, wobei ich einen Ausbildungsvertrag hatte. Ich habe also nie an der Hochschule studiert und war nur einen Monat immatrikuliert. In der Regel ist es kein Wartesemester, wenn man an einer Hochschule immatrikuliert ist, allerdings gilt es normalerweise als Wartesemester, wenn man eine Ausbildung gemacht hat. In meinem Fall hatte ich jetzt Studiums- und Ausbildungsverträge und habe nur die Ausbildung gemacht, da es vor der ersten Theoriephase vorbei war.
Ich würde jetzt gerne wissen ob diese Zeit als Wartesemester zählt oder nicht und wie ich bei der Bewerbung angeben kann, dass ich nach dem Studium mindestens ein Wartesemester habe, da ich ja nur angeben kann wann ich Abitur gemacht habe und ob ich bereits immatrikuliert war.
Herzliche Grüße
Jolina
Re: Zählt das als Wartesemester?
Liebe Jolina,

bitte lesen Sie sich die Informationen zur Wartezeit in den Bewerbungsinformationen durch:
Vergabe der Studienplätze nach Wartezeit
Nach Abzug der Vorabquoten werden 10 % der Studienplätze nach Wartezeit vergeben. Der Rang Ihrer Bewerbung wird durch die Zahl der Halbjahre bestimmt, die seit dem Erwerb Ihrer HZB bis zum Beginn des Semesters, für das Sie die Zulassung beantragt haben, in vollem Umfang verstrichen sind. Als Halbjahre werden hier jeweils die
Zeiträume vom 01.04. – 30.09. eines Jahres und 01.10. – 31.03. des folgenden Jahres
betrachtet. Von der insgesamt errechneten Anzahl der Halbjahre (Wartezeit) werden
die Semester abgezogen, in denen Sie an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren. Es werden höchstens 10 Halbjahre berücksichtigt. Liegt nach
Wartezeit eine Ranggleichheit vor, entscheidet das Los über den Rangplatz.

Bitte beachten Sie:
- Studienzeiten an staatlichen Fernhochschulen (Teilzeit und Vollzeit) sind wartezeit-
schädlich. Dies gilt explizit auch für die Fern-Universität Hagen.
- Studienzeiten an privaten staatlich anerkannten Hochschulen sind wartezeitschädlich.
- Studienzeiten an privaten Hochschulen, die nicht staatlich anerkannt sind, sind nicht
wartezeitschädlich.
- Studienzeiten an ausländischen Hochschulen sind nicht wartezeitschädlich.
(S.24 www.uni-hamburg.de/info-bachelor)
2) "wobei ich erst ab Oktober offiziell immatrikuliert war"

Nach Ihren Informationen lag also im Wintersemester 2023/24 eine Immatrikulation vor und dieses Semester ist somit kein Wartesemester.

Es ist irrelevant, ob die Immatrikulation im fragliche Semester nur einen Tag oder die gesamten 6 Monate bestand, da ein Semester nur dann als Wartsemester gewertet wird, wenn zu keinem Zeitpunkt im Semester eine Immatrikulation bestand.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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