Guten Tag,
muss ich bereits bis zum 15. Juli (Bewerbungsfrist) ein Gold-Abzeichen vorweisen, um mich für den Sport-Lehramt Bachelor zu bewerben, oder heißt bis zur Immatrikulation, dass es bis Oktober reicht?
Mit freundlichen Grüßen,
Hannah Bruhns
Liebe Hannah Bruhns,
die Einreichung des angesprochenen Nachweises erfolgt zur Immatrikulation.
Bitte lesen Sie sich erneut die besonderen Zugangsvoraussetzungen für das Unterrichtsfach "Sport" im Rahmen eines Bachelor-Lehramtsstudiengangs durch:
Thomas Walter
die Einreichung des angesprochenen Nachweises erfolgt zur Immatrikulation.
Bitte lesen Sie sich erneut die besonderen Zugangsvoraussetzungen für das Unterrichtsfach "Sport" im Rahmen eines Bachelor-Lehramtsstudiengangs durch:
Liebe GrüßeBewegungswissenschaft und Unterrichtsfach "Sport"
Für den Bachelorstudiengang Bewegungswissenschaft als Hauptfach und Nebenfach sowie für das Unterrichtsfach "Sport" bestehen folgende besondere Zugangsvoraussetzungen:
- eine ärztliche Bescheinigung*, dass die Bewerberin oder der Bewerber sporttauglich ist,
- Nachweis der allgemeinen Rettungsfähigkeit (Ausbildung in Erster Hilfe),
- Nachweis der Schwimmfähigkeit (Deutsches Schwimmabzeichen in Gold (DSA))
- Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B2 (gilt nicht für das Unterrichtsfach Sport)
Alle Nachweise müssen zur Immatrikulation eingereicht werden.
Der Nachweis der Sporttauglichkeit darf nicht länger als 3 Monate zurückliegen. Als Stichtag gilt der Beginn der Bewerbungsfrist (01.06. eines jeden Jahres).
Weitere Informationen zum Bachelorstudiengang Bewegungswissenschaft: https://www.bw.uni-hamburg.de/studium/s ... en-ba.html
Weitere Informationen zum Unterrichtsfach Sport: https://www.bw.uni-hamburg.de/studium/s ... helor.html
(https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... #v-7317426)
Thomas Walter