Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich würde gerne wissen, wo ich die Unterlagen für ausreichende Deutschkenntnisse hochladen kann.
Könnte ich diese während der Online-Bewerbung über das STiNE-Portal hochladen oder wäre es erforderlich, sie per E-Mail zu senden?
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen,
Sangrok Kim
Lieber Sangrok Kim,
1) "wo ich die Unterlagen für ausreichende Deutschkenntnisse hochladen kann."
Bitte lesen Sie sich erneut die Informationen zum Nachweis der Deutschkenntnisse durch: www.uni-hamburg.de/dsh.
Der Nachweis der Deutschkenntnisse erfolgt an der Universität Hamburg durch Einreichung des Nachweises zur Immatrikulation (d.h. noch nicht zur Bewerbung!).
Sollten Sie also eine Zulassung zum Studium erhalten, müssen Sie den Deutschnachweis mit den übrigen Immatrikulationsunterlagen im digitalen Immatrikulationsantrag hochladen und den Immatrikulationsantrag innerhalb der 7-tägigen Immatrikulationsfrist, die mit dem Tag beginnt, an Ihren Zulassungsbescheid erhalten (siehe "Bescheidtermine - Ergebnis der Bewerbung" - www.uni-hamburg.de/online-bewerbung), abschicken.
2) "Könnte ich diese während der Online-Bewerbung über das STiNE-Portal hochladen oder wäre es erforderlich, sie per E-Mail zu senden?"
Nein. Der Deutschnachweis ist zur Immatrikulation über den digitalen Immatrikulationsantrag einzureichen und kann nicht zu einem früheren Zeitpunkt eingereicht werden.
Liebe Grüße
Thomas Walter
1) "wo ich die Unterlagen für ausreichende Deutschkenntnisse hochladen kann."
Bitte lesen Sie sich erneut die Informationen zum Nachweis der Deutschkenntnisse durch: www.uni-hamburg.de/dsh.
Der Nachweis der Deutschkenntnisse erfolgt an der Universität Hamburg durch Einreichung des Nachweises zur Immatrikulation (d.h. noch nicht zur Bewerbung!).
Sollten Sie also eine Zulassung zum Studium erhalten, müssen Sie den Deutschnachweis mit den übrigen Immatrikulationsunterlagen im digitalen Immatrikulationsantrag hochladen und den Immatrikulationsantrag innerhalb der 7-tägigen Immatrikulationsfrist, die mit dem Tag beginnt, an Ihren Zulassungsbescheid erhalten (siehe "Bescheidtermine - Ergebnis der Bewerbung" - www.uni-hamburg.de/online-bewerbung), abschicken.
2) "Könnte ich diese während der Online-Bewerbung über das STiNE-Portal hochladen oder wäre es erforderlich, sie per E-Mail zu senden?"
Nein. Der Deutschnachweis ist zur Immatrikulation über den digitalen Immatrikulationsantrag einzureichen und kann nicht zu einem früheren Zeitpunkt eingereicht werden.
Liebe Grüße
Thomas Walter