Bearbeitet erweitertes Führungszeugnis
Liebes Team,

ich bewerbe mich gerade für den M. Sc. Klinische Psychologie und Psychotherapie und lese, dass nach erfolgreicher Immatrikulation (noch nicht bei der Bewerbung!) ein Masernschutznachweis sowie ein erweitertes Führungszeugnis ohne relevante Eintragungen einzureichen ist. Muss man diese Nachweise also schon in den 7 Tagen, nachdem man den Zulassungsbescheid erhalten hat, einreichen oder erst später (im Laufe des 1. Semesters?)?
Ich frage, weil ich in dieser Woche nicht in Deutschland sein werde und jemanden bevollmächtigen muss (geht das überhaupt?) und alles vorbereiten muss.

Liebe Grüße und Danke im Voraus!!
Re: erweitertes Führungszeugnis
Liebe Lara_S,

1) Sie beziehen sich vermutlich auf den folgenden Hinweis:

"Voraussetzungen:

Wichtiger Hinweis: Nach erfolgreicher Immatrikulation (noch nicht bei der Bewerbung!) ist ein Masernschutznachweis sowie ein erweitertes Führungszeugnis ohne relevante Eintragungen einzureichen."
(https://www.psy.uni-hamburg.de/studium- ... rofil.html)

Wie Sie an der Formulierung "nach erfolgreicher Immatrikulation" erkennen können, hat dieser Nachweis nichts mit dem Bewerbungs-, Zulassungs- oder Immatrikulationsprozess zu tun. Es handelt sich um einen Prozess, der nach der Immatrikulation direkt am zuständigen Institut für Psychologie stattfindet. Bei Fragen wenden Sie sich daher bitte direkt an das zuständige Studienbüro des Instituts für Psychologie: https://www.psy.uni-hamburg.de/studium- ... buero.html. Vielen Dank.

2) "Muss man diese Nachweise also schon in den 7 Tagen, nachdem man den Zulassungsbescheid erhalten hat, einreichen ..."

Nein, dieser Nachweis hat nichts mit der Immatrikulation zu tun und muss daher nicht im Rahmen der Immatrikulation vorgelegt werden.

Liebe Grüße
Thomas Walter
Re: erweitertes Führungszeugnis
Lieber Herr Walter,

super, haben Sie tausend Dank!

Liebe Grüße
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