Guten Tag,
ich habe mich für drei DoSV-Studiengänge beworben, aber mein HZB-Dokument nicht auf Hochschulstart hochgeladen. Muss ich das Dokument jetzt hochladen oder wird es erst bei der Einschreibung benötigt?
(Nicht-EU)
Vielen Dank im Voraus!
Liebe*r emir02,
der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung muss im Falle einer Zulassung innerhalb der 7-tägigen Immatrikulationsfrist im digitalen Immatrikulationsantrag hochgeladen werden. Der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung ist also zur Einschreibung und noch nicht für die Bewerbung einzureichen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine DoSV- oder Nicht-DoSV-Studiengang handelt
Diese und alle weiteren relevanten Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie u.a. auch in den Bewerbungsinformationen: www.uni-hamburg.de/info-bachelor.
Liebe Grüße
Thomas Walter
der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung muss im Falle einer Zulassung innerhalb der 7-tägigen Immatrikulationsfrist im digitalen Immatrikulationsantrag hochgeladen werden. Der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung ist also zur Einschreibung und noch nicht für die Bewerbung einzureichen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine DoSV- oder Nicht-DoSV-Studiengang handelt
Diese und alle weiteren relevanten Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie u.a. auch in den Bewerbungsinformationen: www.uni-hamburg.de/info-bachelor.
Liebe Grüße
Thomas Walter