Guten Tag,
Ich habe ein solches Ergebnis erhalten. Habe ich derzeit keine Möglichkeit, für BWL zugelassen zu werden? Verliere ich das Angebot, wenn ich mich nicht innerhalb von 7 Tagen für den VWL-Studiengang einschreibe?
Vielen Dank im Voraus!
Liebe*r emir02,
1) Ich würde Sie bitten, sich die Informationen zur Koordinierungsphase bzw. zu den Koordinierungsregeln im DoSV erneut durchzulesen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... phase.html.
2) "Verliere ich das Angebot, wenn ich mich nicht innerhalb von 7 Tagen für den VWL-Studiengang einschreibe?"
Nein. Sie verwechseln Zulassungsangebot und Zulassung.
Zulassungsangebote haben nichts mit der 7-tägigen Immatrikulationsfrist zu tun.
Die 7-tägige Immatrikulationsfrist beginnt noch nicht, wenn Sie ein Zulassungsangebot erhalten, da Sie mit einem Zulassungsangebot noch keine Zulassung haben.
3) Die 7-tägige Immatrikulationsfrist beginnt erst nachdem eine Zulassung erfolgt ist und nachdem Ihnen der entsprechende Zulassungsbescheid in Ihrem STiNE-Account zur Verfügung gestellt wurde (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... heide.html).
4) Ein Zulassungsangebot kann (a) durch aktive Annahme des Zulassungsangebots durch den/die Bewerber*in oder (b) durch eine der Koordinierungsregeln (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... phase.html) in eine Zulassung umgewandelt werden.
Bitte beachten Sie, dass eine Zulassung im DoSV zur Folge hat, dass alle anderen DoSV-Bewerbungen aus dem Verfahren ausscheiden.
Liebe Grüße
Thomas Walter
1) Ich würde Sie bitten, sich die Informationen zur Koordinierungsphase bzw. zu den Koordinierungsregeln im DoSV erneut durchzulesen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... phase.html.
2) "Verliere ich das Angebot, wenn ich mich nicht innerhalb von 7 Tagen für den VWL-Studiengang einschreibe?"
Nein. Sie verwechseln Zulassungsangebot und Zulassung.
Zulassungsangebote haben nichts mit der 7-tägigen Immatrikulationsfrist zu tun.
Die 7-tägige Immatrikulationsfrist beginnt noch nicht, wenn Sie ein Zulassungsangebot erhalten, da Sie mit einem Zulassungsangebot noch keine Zulassung haben.
3) Die 7-tägige Immatrikulationsfrist beginnt erst nachdem eine Zulassung erfolgt ist und nachdem Ihnen der entsprechende Zulassungsbescheid in Ihrem STiNE-Account zur Verfügung gestellt wurde (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... heide.html).
4) Ein Zulassungsangebot kann (a) durch aktive Annahme des Zulassungsangebots durch den/die Bewerber*in oder (b) durch eine der Koordinierungsregeln (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... phase.html) in eine Zulassung umgewandelt werden.
Bitte beachten Sie, dass eine Zulassung im DoSV zur Folge hat, dass alle anderen DoSV-Bewerbungen aus dem Verfahren ausscheiden.
Liebe Grüße
Thomas Walter