Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Zulassung für den Studiengang Medienwissenschaft an der Universität Hamburg erhalten und jetzt muss ich einen Immatrikulationsantrag ausfüllen . Dabei möchte ich sicherstellen, dass alle erforderlichen Dokumente korrekt hochgeladen werden, und eine kurze Klärung wäre mir dabei sehr hilfreich.
Weil ich keine deutsche HZB habe, habe ich im Rahmen der Anerkennung meiner ausländischen Bildungsabschlüsse die folgenden Dokumente eingereicht: das Attestat über die mittlere Allgemeinbildung, die Personalakte der Schüler sowie den Nachweis über die Studienzeiten meines unvollendeten Studiums.
Jetzt sind bei mir einige Fragen aufgetaucht, ob ich alle diese Unterlagen in einem Datei zusammengefasst im Feld „Hochschulzugangsberechtigung“ einreichen, und dann die von der Universität Hamburg ausgestellte Anerkennungsbescheinigung meiner Hochschulzugangsberechtigung im Feld „Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse“ hochladen soll. Und soll ich diese Dokumente zusätzlich mit den entsprechenden Übersetzungen einreichen?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und freue mich auf Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen,
Elina Darscht
Hallo Elina Darscht,
nein, Sie müssen nicht noch einmal alle Unterlagen hochladen. Der Anerkennungsvermerk der Uni Hamburg genügt als Nachweis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung.
Mit freundlichen Grüßen,
nein, Sie müssen nicht noch einmal alle Unterlagen hochladen. Der Anerkennungsvermerk der Uni Hamburg genügt als Nachweis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung.
Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt
Universität Hamburg
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung
Universität Hamburg
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung