Bearbeitet Exmatrikulation
Hallo,

ich habe eine Zusage für ein Studienplatz in der Uni Hamburg erhalten, ich bin aber noch an einer anderen Uni eingeschrieben. Nun ist meine Frage ob man die Exmatrikulation Nachreichen kann, da die Frist für den Immatrikulationsantrag ja nur 6 Tage beträgt.

und ob es geht wenn auf der Exmatrikulationsbescheinigung das Exmatrikulationsdatum der 30.08 ist oder ob das nicht geht und man am Tag an dem man die Immatrikulation abschickt schon exmatrikuliert sein muss

Ganz liebe Grüße :)
Re: Exmatrikulation
Liebe alyiah_33,

1) "Nun ist meine Frage ob man die Exmatrikulation Nachreichen kann ..."

Ich würde Sie dringend bitten, sich den Text im digitalen Immatrikulationsantrag nochmals gründlich durchzulesen, da genau dieser Punkt dort erläutert ist.

2) Wie Sie im digitalen Immatrikulationsantrag lesen können, müssen Sie dort nur bestätigen, dass Sie sich spätestens zum Ende Ihres ersten Semesters an der Universität Hamburg (d.h. bis zum 31.03.2025) an Ihrer vorherigen Hochschule exmatrikulieren werden.

Es sind diesbezüglich keine Dokumente oder Nachweise (Exmatrikulationsbescheinigung o.Ä.) einzureichen, sondern Ihre Bestätigung im Immatrikulationsantrag ist ausreichend.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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