Teilzeitstatus aufgrund einer chronischen Erkrankung

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tulpenrws
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Registriert: Sa 17. Aug 2024, 11:41

Bearbeitet Teilzeitstatus aufgrund einer chronischen Erkrankung

Beitrag von tulpenrws »

Hallo,
Liebes Team,

ich wurde dieses Semester zum Studiengang Rechtswissenschaften zugelassen. Soweit ich gelesen habe, kann ich einen Antrag auf ein Studium im Teilzeitstatus erst stellen, wenn ich vorläufig immatrikuliert sein werde.

Ich habe ein paar Fragen:

1.Zum Ärztlichen Gutachten - müssen da alle Diagnosen sowie Symptome rein? Oder reicht ein
Schreiben meines Facharztes, dass er es aufgrund von XY Erkrankungen ein Teilzeitstudium befürwortet?

2.Darf ich das gleiche Gutachten/Schreiben für einen Antrag auf einen Nachteilsausgleich und Teilzeitstatus verwenden?

3.Beim Teilzeitstudium - gibt es eine Beschränkung der Creditpoints, die man erbringen darf? Wenn ja, wie viele sind es?

Vielen Dank und Viele Grüße
tulpenrws
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 3095
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Teilzeitstatus aufgrund einer chronischen Erkrankung

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe*r tulpenrws,

1) Bitte lesen Sie sich unsere Webseite zum Teilzeitstudium nochmals durch: www.uni-hamburg.de/teilzeit.

2) "Zum Ärztlichen Gutachten - müssen da alle Diagnosen sowie Symptome rein? Oder reicht ein
Schreiben meines Facharztes, dass er es aufgrund von XY Erkrankungen ein Teilzeitstudium befürwortet?"

Die Bedingung für ein Teilzeitstudium ist:

"Gem. § 8 der Immatrikulationsordnung der Universität Hamburg können Studierende, die aus wichtigem Grund nachweislich nicht ihre volle, mindestens aber die Hälfte ihrer Arbeitszeit dem Studium widmen können, auf Antrag als Teilzeitstudierende immatrikuliert werden. Der Teilzeitstatus ist allerdings nur in wenigen Fällen von Bedeutung."

Die Tatsache, dass Sie krankheitsbedingt ("wichtiger Grund") nicht "mindestens aber die Hälfte ihrer Arbeitszeit dem Studium widmen können" muss aus dem ärztlichen Schreiben hervorgehen.

Grundsätzlich sollte allen Ärzt*innen in Deutschland klar sein, wie ein solches Schreiben zu verfassen ist.

Falls es noch offene Fragen Ihres Arztes geben sollte, können Sie einfach auf unsere Webseite verweisen (s.o.).

2. "Darf ich das gleiche Gutachten/Schreiben für einen Antrag auf einen Nachteilsausgleich und Teilzeitstatus verwenden?"

Mir ist leider nicht klar, auf welchen "Antrag auf einen Nachteilsausgleich" Sie sich beziehen, da es eine ganze Reihe von relevanten Kontexten (Bewerbung, Prüfungswesen etc.) geben kann, in denen ein solches Antragsverfahren existiert.

Grundsätzlich kann man das gleiche Gutachten/Schreiben natürlich in beliebig vielen Antragsverfahren verwenden, wenn dieses die Bedingungen des Verfahrens erfüllt.

3. "Beim Teilzeitstudium - gibt es eine Beschränkung der Creditpoints, die man erbringen darf?"

Nein.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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