Bearbeitet Frist Semesterbeitrag
Hallo,

Wie man den Nachrichten auf dem Forum entnehmen kann, scheinen wohl viele der neuen Bewerber Zugangsdaten noch nicht verschickt worden zu sein und dies sollte dementsprechend noch kein zur Grund sein sich zu sorgen.
Allerdings wollte ich fragen, bis wann, nach Erhalt seiner neuen Matrikelnummer, man dann seinen Semesterbeitrag spätestens überweisen sollte, da ich diese Information auf der Website nicht finden konnte.

Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen
Thea
Re: Frist Semesterbeitrag
Liebe Thea,

"Allerdings wollte ich fragen, bis wann, nach Erhalt seiner neuen Matrikelnummer, man dann seinen Semesterbeitrag spätestens überweisen sollte, da ich diese Information auf der Website nicht finden konnte."

Der Grund, warum diese Information nicht auf unseren Webseiten zu finden ist, liegt einfach darin, dass es keine solche Frist gibt.

a) Studierende wie Sie, die sich neu immatrikulieren (d.h. im Sommersemester 2024 nicht bereits an der Universität Hamburg immatrikuliert sind), überweisen den Semesterbeitrag, nachdem sie die neuen STiNE-Zugangsdaten per E-Mail erhalten haben (siehe www.uni-hamburg.de/ae) und der Beitragsbescheid für den Semesterbeitrag des Wintersemesters 2024/25 in ihrem STiNE-Account unter Studium -> Dokumente zur Verfügung gestellt wurde.

Es liegt natürlich im Interesse dieser Studierenden, den Semesterbeitrag zeitnah nach Erhalt des Beitragsbescheides zu überweisen, da die Zahlung des Semesterbeitrages (neben dem Nachweis der Krankenversicherungsstatus - siehe www.uni-hamburg.de/kv) eine notwendige Voraussetzung für den Abschluss des Immatrikulationsprozesses (d.h. für die endgültige Immatrikulation) ist.

Für diese neuen Studierenden gibt es jedoch, wie bereits erwähnt, keine feste Frist für die Überweisung.

b) Anders sieht es für Studierende aus, die bereits bei uns immatrikuliert sind.

Wer schon bei uns studiert (d.h. im Sommersemester 2024 an der Universität Hamburg immatrikuliert ist) und dies auch im Wintersemester 2024/25 sein möchte, muss sich für das neue Semester "zurückmelden", indem der Semesterbeitrag überwiesen wird.

Nur für diese Studierenden gilt dann die Rückmeldefrist für die Überweisung des Semesterbeitrags (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ldung.html).

Liebe Grüße
Thomas Walter
Antworten