Bearbeitet Frist für Nachweis zur Krankenversicherung
Hallo,

ich bin für das kommende Semester vorläufig immatrikuliert worden (fehlender Krankenversicherungsnachweis).

Könnten Sie mir bitte mitteilen, bis wann der Nachweis über die Krankenversicherung eingegangen sein muss?
Gibt es eine Frist, die eingehalten werden muss?
Würde eine Zurücknahme der vorläufigen Immatrikulation oder eine Exmatrikulation stattfinden, wenn der Nachweis nicht rechtzeitig erbracht werden würde?

Welche Konsequenzen hat der Status „vorläufig immatrikuliert“? Gibt es hinsichtlich der Teilnahme am Studium Konsequenzen oder etwas zu beachten?
Re: Frist für Nachweis zur Krankenversicherung
Liebe Sonnenblume12345,

"Gibt es eine Frist, die eingehalten werden muss?"

Nein, es existiert keine solche Frist.

Die Zahlung des Semesterbeitrags nach Erhalt der E-Mail mit den neuen STiNE-Zugangsdaten und der Erstellung des Beitragsbescheides unter Studium -> Dokumente (siehe www.uni-hamburg.de/ae) sowie die Meldung des Krankenversicherungsstatus (siehe www.uni-hamburg.de/kv) sind notwendige Bedingungen für den Abschluss des Immatrikulationsprozesses d.h. für die endgültige Immatrikulation.

Es liegt also in Ihrem Interesse, diese Schritte zeitnah vorzunehmen, sobald dies möglich ist.

Solange diese Bedingungen nicht erfüllt sind, bleibt Ihr Status "vorläufig immatrikuliert" bestehen.
Ob Sie diese Bedingungen aber nun heute oder erst in zwei Wochen erfüllen, ist für den Immatrikulationsprozess irrelevant. Ihre Status bleib vorläufig immatrikuliert, bis der Immatrikulationsprozess abgeschlossen ist.

Bitte beachten Sie, dass Sie nach der endgültigen Immatrikulation automatisch Ihre Semesterbescheinigung für das Wintersemester 2024/25 in Ihrem STiNE-Account erhalten (www.uni-hamburg.de/ae). Wenn Sie dieses Dokument erhalten haben, wissen Sie also, dass der Immatrikulationsprozess abgeschlossen ist und Sie endgültig immatrikuliert sind.

Wenn Sie also den Semesterbeitrag überwiesen haben sowie davon ausgehen, dass Ihre Krankenkassen den Krankenversicherungsstatus gemeldet hat und Sie ca. 1-2 Wochen nach Überweisung bzw. Meldung noch keine Semesterbescheinigung in STiNE erhalten haben, dann fragen Sie bitte über das Kontaktformular des Campus-Centers nach. Vielen Dank.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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