ich habe gestern eine Zulassung für den Master in klinischer Psychologie und Psychotherapie erhalten, auf welchen ich mich mit Angabe einer vorläufigen Durchschnittsnote beworben habe.
Nun bedarf meine Immatrikulation ja dem Nachweis dieser Durchschnittsnote. Meine Abschlussnote, die mir mittlerweile vorliegt, hat sich jedoch nochmal um ,1 verändert. Entsprechend meine Frage:
Soll ich bei den Unterlagen ein ToR hochladen, das meine vorläufige Durchschnittsnote bestätigt (also vom Zeitpunkt meiner Bewerbung an der Uni Hamburg stammt), oder ein ToR das meine aktuelle Durchschnittnote enthält (die ich nach Ablauf der Bewerbungsfrist an der Uni Hamburg erhalten habe und ,1 Notenpunkte schlechter ist) hochladen.
Online steht: "Im Falle einer Zulassung müssen die Angaben bei der Immatrikulation belegt werden, d.h. Sie müssen mit dem Antrag auf Immatrikulation ein Zeugnis bzw. Transcript of Records einreichen, das die in der Online-Bewerbung genannte Durchschnittsnote enthält. Anderenfalls droht die Ablehnung Ihres Antrags auf Immatrikulation." Deswegen wollte ich hier nochmal nachfragen
Ich danke Ihnen für eine kurze Aufklärung