Ich habe eine blöde Frage zu dem online Immatrikulationsantrag für den
Master.
Und zwar habe ich eine Frage über die Angabe von einer kurzfristige
Überschneidung zweier Studiengänge. Muss man an der Stelle auch mit Ja
antworten, wenn ich mich noch in der Abschlussphase des Bachelor (des gleichen Studienganges wie Master)
befinde oder gilt das nur für nicht zusammenhängende Studiengänge?
Vielen Dank und Grüße!
Hallo Leabaw,
grundsätzlich gilt das für alle Studiengänge. Schließen Sie Ihren Bachelor erst im Wintersemester 24/25 ab? In dem Fall ist eine kurzfristige Überschneidung im Immatrikulationsportal anzumelden.
Mit freundlichen Grüßen,
grundsätzlich gilt das für alle Studiengänge. Schließen Sie Ihren Bachelor erst im Wintersemester 24/25 ab? In dem Fall ist eine kurzfristige Überschneidung im Immatrikulationsportal anzumelden.
Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt
Universität Hamburg
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung
Universität Hamburg
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
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