Bearbeitet Koordiniertes Nachrücken
Hallo,
meine Bewerbung hat den Status "abgelehnt", ein Ablehnungsbescheid wird in Kürze erstellt. Ich könnte aber am koordinierten Nachrücken teilnehmen. Nun habe ich gelesen, dass beim koordinierten Nachrücken keine Ablehnungsbescheide erteilt werden, richtig? Heißt das, wenn das Nachrücken nicht klappt, habe ich nichts in der Hand, auch keinen Ablehnungsbescheid?
Oder bleibt der erste Ablehnungsbescheid einfach im System und entweder ich rücke nach und erhalte eine Zulassung oder ich habe Pech und habe wenigstens den "alten" Ablehnungsbescheid als Nachweis?
Danke!
JLNMK
Re: Koordiniertes Nachrücken
Hallo JLNMK,

"Oder bleibt der erste Ablehnungsbescheid einfach im System und entweder ich rücke nach und erhalte eine Zulassung oder ich habe Pech und habe wenigstens den "alten" Ablehnungsbescheid als Nachweis?"

Das ist korrekt. Die Aussage, über die Sie gestolpert sind, bedeutet, dass kein weiterer Ablehnungsbescheid folgt, sollte im koordinierten Nachrücken keine Zulassung erlangt werden.

Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt

Universität Hamburg

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