Sehr geehrte Damen und Herren,
könnten Sie mir sagen, ob es ausreicht nur das Abiturzeugnis für die Immatrikulation zum PJ hochzuladen?
In der Checkliste zur Immatrikulation für das PJ steht, dass neben dem Abiturzeugnis auch
das "Zeugnis/Nachweis über die absolvierte erste Abschnittsprüfung
mit Angabe der Durchschnittsnote" eingereicht werden soll, diese hab ich bereits zur Bewerbung per Mail geschickt, da ich in Ungarn meinen ersten Abschnitt absolviert habe.
Ein Zeugnis mit deutscher Durchschnittsnote besitze ich daher nicht.
Liebe Grüße
M Hayn
Hallo M Hayn,
das Abiturzeugnis ist ausreichend. Den Nachweis der ersten Abschnittsprüfung müssen Sie nicht erneut erbringen.
Den Nachweis der zweiten Abschnittsprüfung können Sie nach Erhalt über das Kontaktformular nachreichen: www.uni-hamburg.de/kontakt-cc
Mit freundlichen Grüßen,
das Abiturzeugnis ist ausreichend. Den Nachweis der ersten Abschnittsprüfung müssen Sie nicht erneut erbringen.
Den Nachweis der zweiten Abschnittsprüfung können Sie nach Erhalt über das Kontaktformular nachreichen: www.uni-hamburg.de/kontakt-cc
Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt
Universität Hamburg
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung
Universität Hamburg
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
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