Bearbeitet Übergang BA-MA
Guten Tag,

ich bin gerade dabei mich für den Master im WiSe 24/25 im Online-Portal zu immatrikulieren und mir sind einige Dinge nicht sehr schlüssig.

1- Krankenversicherung

Ich bin privat versichert und habe mich für meinen Bachelor an der UHH bereits von der gesetzlichen Versicherung befreien lassen (und habe auch noch die Dokumente dafür). Aber man kann im Portal diese Dokumente der Krankenversicherung nicht mehr hochladen. Jetzt muss die Krankenversicherung das der UHH selber zukommen lassen. Meine Frage wäre ob ich die Befreiung nochmal anfragen müsste oder ob die Befreiung für meinen Bachelor an der UHH noch zählt und ich nichts weiteres abschicken muss. Oder kann meine private Krankenversicherung der UHH diese Nachricht schicken?

2- Angaben zur vorherigen Immatrikulation:

Im Portal steht folgendes: "Ich versichere hiermit, dass ich mich an der Hochschule, bei der ich in dem meiner Immatrikulation an der Universität Hamburg vorhergehenden Semester immatrikuliert war, bereits exmatrikuliert habe oder mich spätestens bis zum Ende des ersten Semesters der Immatrikulation an der Universität Hamburg exmatrikulieren werde. "
--> Es handelt sich bei mir nur um den Übergang von Bachelor zu Master, muss ich hier angeben, dass ich mich exmatrikulieren werde oder kann ich diese Frage weglassen?

Und noch eine Frage: Meine Bachelorarbeit habe ich um Juli schon abgegeben, das heißt ich muss kein Übergangssemester beantragen oder?

3- Semesterbeitrag:

Ich habe auf Stine schon den Betrag für den Semesterbeitrag erhalten, aber da ich mich gerade noch für den Master immatrikuliere, weiß ich nicht, ob ich den Beitrag schon zahlen soll, obwohl die Immatrikulation noch nicht abgeschlossen ist. Wann soll ich den Beitragsbescheid bezahlen? Jetzt oder später, wenn ich endgültig immatrikuliert bin?

Vielen Dank im Voraus und ich freue mich über eine Rückmeldung!

LG, Luana
Re: Übergang BA-MA
Hallo luana,

1. bitte kontaktieren Sie uns diesbezüglich einmal über www.uni-hamburg.de/kontakt-cc

2. Sie können die Frage weglassen. Eine kurzfristige Überschneidung müssen Sie auch nicht anmelden.

3. An sich können Sie jetzt schon zahlen. Ihre Semesterunterlagen werden nur weiterhin auf den Bachelor ausgestellt, bis dieser abgeschlossen ist.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html

Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt

Universität Hamburg

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