Hallo,
ich mache nächstes Jahr mein Abitur, würde danach gerne ein Jahr reisen und dann Psychologie studieren. Jetzt stellt sich mir die Frage, wann ich am Besten den BaPsy - DGPs Eignungstest mache, da man ohne den ja wenig Chance auf einen Platz hat. Während der Abiturprüfungen stelle ich es mir sehr stressig vor... Allerdings dachte ich, dass ich mein Gap Jahr als Wartesemester nutzen könnte. Jetzt frage ich mich, ob es möglich ist, wenn ich mich nach meinem Abitur bewerbe, dann ein Wartesemester nehme und dann den Test mache. Kann ich den dann nachreichen und kann mir dieser dann noch angerechnet werden?
Vielen Dank!
Liebe Maja26,
1) "als Wartesemester nutzen könnte"
Ich vermute, es bestehen hier ein paar Missverständnisse bezüglich des Ausdrucks "Wartesemester" bzw. der Funktionsweise von Wartesemestern. Bitte lesen Sie die Informationen auf unserer Webseite: www.uni-hamburg.de/nc.
Für den B.Sc. Psychologie sind ein paar Wartesemester irrelevant, da der NC-Wert in der "Rangliste nach Wartezeit" für diesen Studiengang seit vielen Jahren immer bei 10 Wartsemesters lag (d.h. mindestens 5 Jahre nach dem Abitur ohne eine Immatrikulation an einer deutschen Hochschule): https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... mester.pdf. Es ist nicht davon auszugehen, dass sich daran etwas ändern wird.
Auch mit 10 Wartsemestern (dem gedeckelten Maximalwert für Wartesemester) liegt die Wahrscheinlichkeit einer Zulassung für diesen Studiengang nur im niedrigen einstelligen Prozentbereich, da sich für diesen Studiengang sehr viele Personen bewerben.
Wenn Sie nächstes Jahr Ihr Abitur machen, ist das Thema Wartesemester zumindest für die folgenden 5 Jahre nicht relevant.
2) "... wenn ich mich nach meinem Abitur bewerbe, dann ein Wartesemester nehme"
So funktionieren Wartesemester nicht.
Wartesemester hat man, ohne dass man sich zuvor jemals beworben hat. Die Wartezeit ist lediglich die Anzahl der vollständigen Halbjahre ("Semester") zwischen dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (HZB), z.B. dem Abitur, und der Bewerbung bei uns, in denen keine Immatrikulation an einer deutschen Hochschule vorlag.
Es ist nicht der Fall, dass man Wartesemester erst nach einer Bewerbung "sammelt" oder dass wir Listen über mehrere Bewerbungsverfahren führen.
Die Wartesemester werden bei jeder Bewerbung automatisch anhand des Datums der HZB und eventueller späterer Immatrikulationen an deutschen Hochschulen berechnet.
3) "wann ich am Besten den BaPsy - DGPs Eignungstest mache"
Das müssen Sie selbst entscheiden.
Die Bewerbungsfrist für den Studiengang "B.Sc. Psychologie" ist immer die Bewerbungsfrist für das Wintersemester eines Jahres vom 01.06. bis 15.07..
In diesem Zeitraum muss Ihnen das Testergebnis vorliegen, da es in der Online-Bewerbung angegeben werden muss. Sie müssen also so planen, dass Sie im Juni des Jahres, in dem Sie sich bewerben möchten, über ein Testergebnis verfügen und folglich den Test vorher absolvieren.
Liebe Grüße
Thomas Walter
1) "als Wartesemester nutzen könnte"
Ich vermute, es bestehen hier ein paar Missverständnisse bezüglich des Ausdrucks "Wartesemester" bzw. der Funktionsweise von Wartesemestern. Bitte lesen Sie die Informationen auf unserer Webseite: www.uni-hamburg.de/nc.
Für den B.Sc. Psychologie sind ein paar Wartesemester irrelevant, da der NC-Wert in der "Rangliste nach Wartezeit" für diesen Studiengang seit vielen Jahren immer bei 10 Wartsemesters lag (d.h. mindestens 5 Jahre nach dem Abitur ohne eine Immatrikulation an einer deutschen Hochschule): https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... mester.pdf. Es ist nicht davon auszugehen, dass sich daran etwas ändern wird.
Auch mit 10 Wartsemestern (dem gedeckelten Maximalwert für Wartesemester) liegt die Wahrscheinlichkeit einer Zulassung für diesen Studiengang nur im niedrigen einstelligen Prozentbereich, da sich für diesen Studiengang sehr viele Personen bewerben.
Wenn Sie nächstes Jahr Ihr Abitur machen, ist das Thema Wartesemester zumindest für die folgenden 5 Jahre nicht relevant.
2) "... wenn ich mich nach meinem Abitur bewerbe, dann ein Wartesemester nehme"
So funktionieren Wartesemester nicht.
Wartesemester hat man, ohne dass man sich zuvor jemals beworben hat. Die Wartezeit ist lediglich die Anzahl der vollständigen Halbjahre ("Semester") zwischen dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (HZB), z.B. dem Abitur, und der Bewerbung bei uns, in denen keine Immatrikulation an einer deutschen Hochschule vorlag.
Es ist nicht der Fall, dass man Wartesemester erst nach einer Bewerbung "sammelt" oder dass wir Listen über mehrere Bewerbungsverfahren führen.
Die Wartesemester werden bei jeder Bewerbung automatisch anhand des Datums der HZB und eventueller späterer Immatrikulationen an deutschen Hochschulen berechnet.
3) "wann ich am Besten den BaPsy - DGPs Eignungstest mache"
Das müssen Sie selbst entscheiden.
Die Bewerbungsfrist für den Studiengang "B.Sc. Psychologie" ist immer die Bewerbungsfrist für das Wintersemester eines Jahres vom 01.06. bis 15.07..
In diesem Zeitraum muss Ihnen das Testergebnis vorliegen, da es in der Online-Bewerbung angegeben werden muss. Sie müssen also so planen, dass Sie im Juni des Jahres, in dem Sie sich bewerben möchten, über ein Testergebnis verfügen und folglich den Test vorher absolvieren.
Liebe Grüße
Thomas Walter