Bearbeitet Anfrage bezüglich Exmatrikulation
Liebes Team,

ich habe einen Masterplatz an einer anderen Uni bekommen, warte jedoch noch auf meine Note der Bachelorarbeit. Ich muss mich an der UHH exmatrikulieren, um mich an der neuen Uni immatrikulieren zu können.

Angenommen, ich bestehe meine Bachelorarbeit nicht und muss die Arbeit wiederholen, ist in einem solchen Fall möglich, die Exmatrikulation zurückzunehmen? Nur so könnte ich die Bachelorarbeit nachholen.

Ich würde mich über eine kurze Rückmeldung sehr freuen.

Beste Grüße!
Re: Anfrage bezüglich Exmatrikulation
Liebe Kitty,

"...die Exmatrikulation zurückzunehmen?"

Ja, eine durch Exmatrikulationsantrag beantragte Exmatrikulation kann noch bis zum Ende der Vorlesungszeit des folgenden Semesters rückgängig gemacht werden.

Wenn Sie sich also durch einen Exmatrikulationsantrag exmatrikuliert haben und später feststellen, dass Sie wider Erwarten doch im Wintersemester 2024/25 an der Universität Hamburg immatrikuliert sein wollen oder müssen, kontaktieren Sie uns einfach über das Kontaktformular des Campus-Centers.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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