Hallo,
ich habe mich fristgerecht immatrikuliert, aber bisher noch keine Immatrikulationsbescheinigung erhalten. Ich nehme an, dass dies noch in Bearbeitung ist? Für die Bewerbung in einem Wohnheim muss allerdings die Immatrikulationsbescheinigung eingereicht werden. Gibt es so etwas wie eine vorläufige Bestätigung?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Liebe Elisa Ze,
1) Da Sie Ihren Immatrikulationsantrag eingereicht und müssen nun die Bearbeitung abwarten.
Vor Abschluss der Bearbeitung des Immatrikulationsantrages können wir noch keine Auskunft über die Vollständigkeit oder Korrektheit der eingereichten Immatrikulationsunterlagen geben, da dies erst nach der abschließenden Bearbeitung möglich ist. Leider können wir keine zuverlässige Prognose bezüglich der Bearbeitungsdauer abgegeben, da diese von einer Vielzahl an Faktoren beeinflusst wird.
Wir bitten Sie daher um Geduld, bis die Bearbeitung abgeschlossen ist. Vielen Dank.
Sie werden anschließend natürlich über das Ergebnis informiert.
2) "Gibt es so etwas wie eine vorläufige Bestätigung?"
Nein. Ein solches Dokument gibt es nicht.
Liebe Grüße
Thomas Walter
1) Da Sie Ihren Immatrikulationsantrag eingereicht und müssen nun die Bearbeitung abwarten.
Vor Abschluss der Bearbeitung des Immatrikulationsantrages können wir noch keine Auskunft über die Vollständigkeit oder Korrektheit der eingereichten Immatrikulationsunterlagen geben, da dies erst nach der abschließenden Bearbeitung möglich ist. Leider können wir keine zuverlässige Prognose bezüglich der Bearbeitungsdauer abgegeben, da diese von einer Vielzahl an Faktoren beeinflusst wird.
Wir bitten Sie daher um Geduld, bis die Bearbeitung abgeschlossen ist. Vielen Dank.
Sie werden anschließend natürlich über das Ergebnis informiert.
2) "Gibt es so etwas wie eine vorläufige Bestätigung?"
Nein. Ein solches Dokument gibt es nicht.
Liebe Grüße
Thomas Walter