Liebes Forum, ich befinde mich derzeit im 5.Mastersemester Lehramt für die Primar- und Sekundarstufe. Ich habe alle Leistungen erbracht und schreibe momentan mit Frist meine Masterarbeit. Diese soll Ende Februar abgegeben werden. Nun möchte ich zum kommenden Semester den Studiengang Rechtswissenschaften anfangen. Handelt es sich dabei um ein Doppelstudium bzw. muss ich eine Erlaubnis vom ZPLA einholen? Ich freue mich über eine Antwort.
ein Antrag auf Doppelstudium zum Sommersemester ist nicht erforderlich, da Sie Ihr Masterstudium im Wintersemester beenden. Für die Ausstellung der Abschlussdokumente Ihres Masterstudiengangs müssen Sie in diesem nicht mehr immatrikuliert sein.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg