Sehr geehrte Damen und Herren,
ab dem Wintersemester 16/17 werde ich ein Auslandssemester absolvieren. Die Semester-Zeiten der ausländischen Universität gehen allerdings ca. vom 6.9 bis zum 23.12.2016. Das wären eindeutig mehr als drei Monate, allerdings über zwei Semester der UHH 'verteilt'. Kann ich mich trotzdem beurlauben lassen?
Besten Dank im Voraus!