Bearbeitet Antrag Teilzeitstudium - Bescheinigung wichtiger Grund
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie nicht lange stören, habe allerdings zwei Fragen.

Ich möchte zum kommenden Wintersemester als Teilzeitstudierender in den BA-Studiengang Politikwissenschaft immatrikulieren.
Der Grund für mein Teilzeitstudium ist meine regelmäßige Erwerbstätigkeit.

1) Auf dem Internetauftritt der UHH habe ich gelesen, dass dem Antrag ein entsprechender Nachweis zur Belegung des wichtigen Grundes beizufügen ist. Ich habe von meinem Arbeitgeber eine schriftliche Bestätigung meiner Teilzeitbeschäftigung erhalten. (Es handelt sich um die förmliche Genehmigung vom Arbeitgeber) Können Sie mir sagen, ob ein solches Bestätigungsschreiben als Beleg genügt oder ob es zusätzlicher Belege bedarf? Leider hat es mit dem personenbezogenen Kontaktformular nicht geklappt, deshalb kann ich das Dokument leider nicht beifügen.

2) Ich habe mit meinem Arbeitgeber vereinbart zunächst die Teilzeitbeschäftigung für die Zeit eines Semesters zu beantragen und dann kurz vor Ende des Semesters zu verlängern. Nun ist meine Bestätigung vorerst nur auf ein Semester ausgelegt. Hat dies Auswirkungen auf die Zulassung zum Teilzeitstudium. Denn die Genehmigung von Seiten der UHH gilt ja immer für zwei Semester. Muss ich diesbezüglich etwas beachten bzw. nach Ablauf des ersten Semester ein neuen Antrag stellen mit einer neuen Bestätigung seitens meines Arbeitgebers?

Ich bedanke mich vorab für Ihre Hilfe und würde mich freuen von Ihnen zu hören.

Mit freundlichem Gruß
Lukas Schilling
Re: Antrag Teilzeitstudium - Bescheinigung wichtiger Grund
Lieber Herr Schilling,

Ein Nachweis des Arbeitgebers in Kopie über die bestehende Beschäftigung ist ausreichend.
Wenn sie im Status Teilzeit beantragen verlängert sich die Prüfungsfrist für ihr Studium.
Wir genehmigen den Status für 2 Semester , da in der Regel nur ein Teil der Leistungen in einem Semester erbracht werden kann.
Im Semester in dem sie die Bachelor bzw. die Master Arbeit anmelden, darf weder der Status: Beurlaubt / Teilzeit bestehen.
Sollten sie ausdrücklich nur für 1.Semester den Status TZ beantragen ist ,sind für Folge Anträge auch immer aktuelle Nachweise vor zulegen.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team Studierendenangelegenheiten
Beantwortet vom Team Studierendenangelegenheiten
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