Liebes Campus-Center-Team,
Ich studiere Sonderpädagogik und möchte im kommenden Semester meinen Bachelor schreiben. Dazu habe ich eine Frage zu den Prüfungsberechtigen: Ist es seit dem letzten Jahr so, dass weder Erst- noch Zweitprüfer/in einen Prof.-Titel haben müssen? Ich bin mir etwas unsicher in Bezug auf diesen Eintrag:
Gemäß Beschluss des Prüfungsausschusses Erziehungs- und Bildungswissenschaft vom Januar 2024 sind neben den Hochschullehrer:innen (= Professor:innen und Juniorprofessor:innen) alle in den erziehungs- und bildungswissenschaftlichen Studiengängen der Fakultät „lehrenden wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen“ (= WiMiLe, Promovierende, Postdoc sowie Projektpersonal mit Lehraufträgen) prüfungsberechtigt, sofern die Lehre innerhalb der letzten fünf Jahre stattgefunden hat. Diese Regelung gilt für Erst- und Zweitgutachten in beliebiger Kombination (Online bei ,,Informationen zur Bachelorarbeit EuB)
Heißt das, es wäre in Ordnung wenn meine Erstprüfern wissenschaftliche Mitarbeiterin im Fachbereich meines Themas ist (ohne Dr. Titel) und meine Zweitprüferin ebenfalls wissenschaftliche Mitarbeiterin (aber mit Dr. Titel)?
Vielen Dank im Voraus und beste Grüße,
Marie