Liebes Team des Campus-Centers,
ich starte ab dem Sommersemester in ein Auslandsjahr in Chile und will mich dafür gerne beurlauben lassen. Ich warte allerdings noch auf die Antwort eines Stipendiums dessen Zusage ein Urlaubssemester verbieten würde. Wenn ich bis zum 31.01. noch keine Antwort erhalten habe, kann ich den Antrag auf Beurlaubung trotzdem fristgerecht stellen und ggf. zurückziehen? Falls nein, habe ich auch gelesen, dass man den Antrag auf Beurlaubung nach Fristende nachreichen kann gegen eine Gebühr - wissen Sie bis wann das möglich ist?
Außerdem würde ich meine Beurlaubung gleich für die nächsten beiden Semester beantragen. Lässt sich etwas an dem Status der Beurlaubung ändern, falls irgendetwas in meinem Auslandsjahr dazwischen kommt und ich früher zurückkommen muss?
Vielen Dank schonmal für Ihre Antwort!
Liebe Grüße,
Helen Beck