Guten Tag,
ich habe eine Zulassung für einen Masterstudiengang erhalten.
Jedoch soll ich für eine vollständige Zulassung eine beglaubigte Kopie meines Bachelorzeugnisses, in meinem Fall ein Zwischenzeugnis, an das CampusCenter senden.
Meine Frage ist nun wie ich den Brief beschriften soll, bzw. meine Daten, damit sie meiner Bewerbung zugeordnet werden können. Und gibt es eine spezielle Anlaufstelle, oder gilt die allgemeine CampusCenter Adresse?
Danke für ihre Hilfe.
Hallo StudBio,
Für die Zulassung in einem Masterstudiengang müssen Sie keine beglaubigte Kopie Ihres Bachelorzeugnisses oder Ihres Transcript of Records an das CampusCenter senden. Ich nehme an, Sie beziehen sich auf die Ankündigung einer Zulassung, die Sie von der Fakultät, die den Masterstudiengang, für den Sie sich beworben haben, anbietet, erhalten haben. Dieses Schreiben ist eine Vorankündigung - einen rechtlich bindenden Bescheid über eine Zulassung erhalten Sie erst am 17.08.2016 in Ihrem Bewerbungsaccount. Daher müssen Sie derzeit keine Unterlagen an die Uni Hamburg senden - dies erfolgt erst, wenn Sie einen Zulassungsbescheid erhalten haben. Bei Ihrem Bescheid finden Sie im Fall einer Zulassung einen Immatrikulationsantrag. Diese füllen Sie dann aus und senden ihn mit den entsprechenden Unterlagen an das Team Bewerbung und Zulassung der Uni Hamburg - die Adresse finden Sie ganz unten auf der folgenden Seite: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... rsand.html Die Zuordnung Ihres Antrages erfolgt über Ihre Angaben im Immatrikulationsantrag. Informationen zu den einzureichenden Unterlagen finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Für die Zulassung in einem Masterstudiengang müssen Sie keine beglaubigte Kopie Ihres Bachelorzeugnisses oder Ihres Transcript of Records an das CampusCenter senden. Ich nehme an, Sie beziehen sich auf die Ankündigung einer Zulassung, die Sie von der Fakultät, die den Masterstudiengang, für den Sie sich beworben haben, anbietet, erhalten haben. Dieses Schreiben ist eine Vorankündigung - einen rechtlich bindenden Bescheid über eine Zulassung erhalten Sie erst am 17.08.2016 in Ihrem Bewerbungsaccount. Daher müssen Sie derzeit keine Unterlagen an die Uni Hamburg senden - dies erfolgt erst, wenn Sie einen Zulassungsbescheid erhalten haben. Bei Ihrem Bescheid finden Sie im Fall einer Zulassung einen Immatrikulationsantrag. Diese füllen Sie dann aus und senden ihn mit den entsprechenden Unterlagen an das Team Bewerbung und Zulassung der Uni Hamburg - die Adresse finden Sie ganz unten auf der folgenden Seite: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... rsand.html Die Zuordnung Ihres Antrages erfolgt über Ihre Angaben im Immatrikulationsantrag. Informationen zu den einzureichenden Unterlagen finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Hallo Frau Schelling,
ich war etwas verwirrt, da in dem Schreiben steht, ich müsse das Dokument einschicken, damit ich eine endgültige Zulassung erhalte. Auch steht in dem Schreiben leider auch nichts von einer Ankündigung. Aber dann werde ich bis zum 17. August abwarten und daraufhin meine Dokumente mit dem Bescheid einsenden.
Danke für ihre Hilfe.
ich war etwas verwirrt, da in dem Schreiben steht, ich müsse das Dokument einschicken, damit ich eine endgültige Zulassung erhalte. Auch steht in dem Schreiben leider auch nichts von einer Ankündigung. Aber dann werde ich bis zum 17. August abwarten und daraufhin meine Dokumente mit dem Bescheid einsenden.
Danke für ihre Hilfe.
Hallo StudBio,
Jetzt verstehe ich besser, was Sie meinen. So lange Ihr Abschlusszeugnis des Erststudiums nicht vorliegt, handelt es sich bei Ihrer Zulassung für den Masterstudiengang um eine vorläufige Zulassung, die am Ende des ersten Mastersemesters zurückgenommen wird, wenn zu diesem Zeitpunkt noch kein Abschlusszeugnis von Ihnen vorliegt. Für das Einreichen des Zeugnisses haben Sie aber bis zum Ende des ersten Mastersemesters Zeit, vor diesem Zeitpunkt hat Ihre vorläufige Zulassung Bestand. Diese Regelung gibt es, da es möglich ist, sich mit einem noch nicht vollständig abgeschlossenen Bachelorstudium für einen Masterstudiengang zu bewerben, obwohl eine Zugangsvoraussetzung für die Masterstudiengänge ein abgeschlossenes Bachelorstudium ist.
Der erste Zeitpunkt, zu dem Sie Unterlagen einreichen müssen, ist aber in jedem Fall die Immatrikulation, d.h. die Frist ab dem 17.08. Ein endgültiges Abschlusszeugnis müssen Sie zu diesem Zeitpunkt in keinem Fall einreichen - ggf. ist aber ein Transcript of Records erforderlich. Genauere Informationen dazu finden Sie auf der Seite, die ich in meiner letzten Antwort ganz am Ende verlinkt habe.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Jetzt verstehe ich besser, was Sie meinen. So lange Ihr Abschlusszeugnis des Erststudiums nicht vorliegt, handelt es sich bei Ihrer Zulassung für den Masterstudiengang um eine vorläufige Zulassung, die am Ende des ersten Mastersemesters zurückgenommen wird, wenn zu diesem Zeitpunkt noch kein Abschlusszeugnis von Ihnen vorliegt. Für das Einreichen des Zeugnisses haben Sie aber bis zum Ende des ersten Mastersemesters Zeit, vor diesem Zeitpunkt hat Ihre vorläufige Zulassung Bestand. Diese Regelung gibt es, da es möglich ist, sich mit einem noch nicht vollständig abgeschlossenen Bachelorstudium für einen Masterstudiengang zu bewerben, obwohl eine Zugangsvoraussetzung für die Masterstudiengänge ein abgeschlossenes Bachelorstudium ist.
Der erste Zeitpunkt, zu dem Sie Unterlagen einreichen müssen, ist aber in jedem Fall die Immatrikulation, d.h. die Frist ab dem 17.08. Ein endgültiges Abschlusszeugnis müssen Sie zu diesem Zeitpunkt in keinem Fall einreichen - ggf. ist aber ein Transcript of Records erforderlich. Genauere Informationen dazu finden Sie auf der Seite, die ich in meiner letzten Antwort ganz am Ende verlinkt habe.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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