Bearbeitet Guten Tag
Ich habe eine Frage bezüglich des Semesterbeitrags.
Wie lange muss man den zahlen? Was ist da die Regelung?
Nächstes Semester werde ich nämlich keine Kurse mehr belegen. Ich sitze nur noch an meiner Bachelorarbeit, die ich Mitte April schon abgebe. Bin ich dennoch vepflichtet (den vollen Betrag) zu zahlen?

LG,
Isabell
Re: Guten Tag
Hallo Isabell,

für die Eintragung von Noten und Ausstellung der Abschlussdokumente ist eine Immatrikulation nicht erforderlich. Ich gehe auch davon aus, dass Sie sich für die Abgabe Ihrer Bachelorarbeit nicht mehr zum kommenden Sommersemester zurückmelden müssen. Fragen Sie am besten nochmal im Studienbüro Ihres Studiengangs nach.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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