Auslandische Hochschulzugangberechtigung

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pookiebear
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Registriert: Mi 5. Jun 2024, 16:05

Bearbeitet Auslandische Hochschulzugangberechtigung

Beitrag von pookiebear »

Moin,
Ich bin ein EU-Bürger, der eine nicht-deutsche Schule abgeschlossen hat und letztes Jahr meine Abitur- und Schulabschlusszeugnise und deren offizielle Übersetzungen einreichen musste, um dann eine Hoschschulzugangsberechtigung zu bekommen, um mich für einen Bachelor-Studiengang an der Uni Hamburg zu bewerben. Dieses Jahr möchte ich mich für einen anderes Bachelor-Studiengang bewerben, muss ich irgendwelche Dokumente erneut einreichen, genehmigen und prüfen lassen usw., oder gilt die Hochschulzugangberechtigung die ich von Uni Hamburg letztes Jahr bekommen habe noch immer?
Vielen Dank im Voraus
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Campus-Center-Sandra-Hoffmann
Beiträge: 2130
Registriert: Mo 6. Jul 2020, 10:12

Re: Auslandische Hochschulzugangberechtigung

Beitrag von Campus-Center-Sandra-Hoffmann »

Hallo pookiebear,

Sie haben von uns keine Hochschulzugangsberechtigung erhalten, sondern ein Dokument, was Ihre im Ausland erworbenen Bildungsabschlüsse anerkennt. Die vorliegenden Dokumente sind ausreichend. Sie müssen Ihre Zeugnisse nicht noch einmal von uns anerkennen lassen.

Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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