Moin,
Ich bin ein EU-Bürger, der eine nicht-deutsche Schule abgeschlossen hat und letztes Jahr meine Abitur- und Schulabschlusszeugnise und deren offizielle Übersetzungen einreichen musste, um dann eine Hoschschulzugangsberechtigung zu bekommen, um mich für einen Bachelor-Studiengang an der Uni Hamburg zu bewerben. Dieses Jahr möchte ich mich für einen anderes Bachelor-Studiengang bewerben, muss ich irgendwelche Dokumente erneut einreichen, genehmigen und prüfen lassen usw., oder gilt die Hochschulzugangberechtigung die ich von Uni Hamburg letztes Jahr bekommen habe noch immer?
Vielen Dank im Voraus