Liebes Forum,
Eine Frage hätte ich.
Wenn ich mich für das nächste Semester beurlauben möchte, muss ich mich trotzdem rückmelden?
Hallo Casus Beli,
Auch wenn Sie sich beurlauben lassen möchten, müssen Sie sich zurückmelden, da auch im Falle eines Urlaubssemesters der volle Semesterbeitrag gezahlt werden muss. Den Antrag auf Beurlaubung müssen Sie allerdings stellen, bevor Sie sich zurückmelden (mindestens 14 Tage vor der Zahlung des Semesterbeitrags, die als Rückmeldung gilt.)
Weitere Informationen zur Beurlaubung und zum Antrag finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ubung.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Auch wenn Sie sich beurlauben lassen möchten, müssen Sie sich zurückmelden, da auch im Falle eines Urlaubssemesters der volle Semesterbeitrag gezahlt werden muss. Den Antrag auf Beurlaubung müssen Sie allerdings stellen, bevor Sie sich zurückmelden (mindestens 14 Tage vor der Zahlung des Semesterbeitrags, die als Rückmeldung gilt.)
Weitere Informationen zur Beurlaubung und zum Antrag finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ubung.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Eine Frage hätte ich noch, wann werden die Studenten Bescheide /Zahlträger erhalten für die Rückmeldung ins nächste Semester, wenn man fragen darf? Bei mir ist noch nichts angekommen.
Hallo Casus Beli,
Den Musterzahlträger sollte Sie bereits in Ihrem STiNE-Account unter "Dokumente" finden. Darüber hinaus finden Sie in Ihrem Account den Beitragsbescheid, aus dem deutlich wird, wie sich der Semesterbeitrag im Wintersemester 2016/17 zusammensetzt.
Sollte beides dort noch nicht vorhanden sein, finden Sie alle Informationen zur Zahlung auch hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... itrag.html Der Semesterbeitrag hat sich gegenüber dem Sommersemester 2016 nicht verändert.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Den Musterzahlträger sollte Sie bereits in Ihrem STiNE-Account unter "Dokumente" finden. Darüber hinaus finden Sie in Ihrem Account den Beitragsbescheid, aus dem deutlich wird, wie sich der Semesterbeitrag im Wintersemester 2016/17 zusammensetzt.
Sollte beides dort noch nicht vorhanden sein, finden Sie alle Informationen zur Zahlung auch hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... itrag.html Der Semesterbeitrag hat sich gegenüber dem Sommersemester 2016 nicht verändert.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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