Ich bin für dieses Semester in der Uni als Student noch eingeschrieben bis zum 31.03.2025. ich beabsichtige für den April dieses Jahres Bürgergeld zu beantragen und muss dafür meine Exmatrikulationsbescheinigung einreichen. Muss ich mich dafür aktiv exmatrikulieren oder gibt es eine Möglichkeit, wie ich die Exmatrikulationsbescheinigung jetzt schon bekommen kann ohne dass ich mich selbst exmatrikulieren muss?
Ich bedanke mich herzlichst im Voraus.