Hallo,
ich habe meine Masterarbeit vor einigen Tagen abgegeben und bin ansonsten durch mit meinen Prüfungen. Die mündliche Prüfung habe ich am 10.04.
Meine erste Frage ist, ob ich den Semesterbeitrag noch zahlen muss oder ob ich auch so an der Prüfung teilnehmen kann. 
Meine zweite Frage ist, wenn ja, wie lange ich dann noch Student bin bzw. sein muss - bis nach der mündlichen Prüfung oder bis ich meine Note erhalten habe oder bis das Semester endet? 
Wenn ich Mitte Mai meine Note erhalte, ist es dann möglich noch das Semester eingeschrieben zu bleiben und dann trotzdem schon mehr als die 20h zu arbeiten? Oder werde ich mit erhalt der Note exmatrikuliert?
Ich freue mich über eine Antwort. Vielen Dank!
    				
    				
    				
    				
    				
    				
    				
    				    					    				
    				    			Hallo Martha98,
bitte fragen Sie im Studienbüro nach, ob Sie für die mündliche Prüfung noch immatrikuliert sein müssen. In der Regel ist dieses aber der Fall.
Wenn Sie sich zum Sommersemester durch die Überweisung des Semesterbeitrags zurückmelden, werden Sie automatisch zum Ende des Semesters exmatrikuliert, in dem Sie Ihren Abschluss erwerben, nicht nach Erhalt der Note/ des Zeugnisses. Sie können sich aber auch tagesaktuell über Ihren Account exmatrikulieren.
In Bezug auf das Arbeiten: Sie können theoretisch an der Uni Hamburg in Vollzeit studieren und beliebig viele Stunden/ Woche arbeiten. Es gibt keine Regelungen der Uni Hamburg, die die wöchentliche Arbeitszeit von Studierenden beschränken. Bezüglich anderer Institutionen (Versicherungen, Behörden, Arbeitgeber usw.) müssten Sie sich bitte selbständig über deren Regelungen bei den jeweils zuständigen Stellen informieren. Denn Sie gelten ab einer bestimmten Stundenanzahl/ Höhe des Einkommens nicht mehr als Studierende.
Mit besten Grüßen,
BK
    				
    				
    				
    				
    				
    				
    				
    				    					bitte fragen Sie im Studienbüro nach, ob Sie für die mündliche Prüfung noch immatrikuliert sein müssen. In der Regel ist dieses aber der Fall.
Wenn Sie sich zum Sommersemester durch die Überweisung des Semesterbeitrags zurückmelden, werden Sie automatisch zum Ende des Semesters exmatrikuliert, in dem Sie Ihren Abschluss erwerben, nicht nach Erhalt der Note/ des Zeugnisses. Sie können sich aber auch tagesaktuell über Ihren Account exmatrikulieren.
In Bezug auf das Arbeiten: Sie können theoretisch an der Uni Hamburg in Vollzeit studieren und beliebig viele Stunden/ Woche arbeiten. Es gibt keine Regelungen der Uni Hamburg, die die wöchentliche Arbeitszeit von Studierenden beschränken. Bezüglich anderer Institutionen (Versicherungen, Behörden, Arbeitgeber usw.) müssten Sie sich bitte selbständig über deren Regelungen bei den jeweils zuständigen Stellen informieren. Denn Sie gelten ab einer bestimmten Stundenanzahl/ Höhe des Einkommens nicht mehr als Studierende.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
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